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Ich bitte um Rat.

 
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RonaldSch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:52    Titel: Ich bitte um Rat. Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt

Eine Gruppe Jugendlicher ist mit dem Zug unterwegs. Aus dieser Gruppe heraus soll jemand einer fremden Person ein Handy geklaut haben. Darauf nahm die Polizei die Gesamte Gruppe mit auf die Dienststelle. Dort wurden die Personalien festgestellt und jeder musste sein Handy der Polizei geben aufgrund eines Beschlusses des Staatsanwaltes. Dazu muss man sagen das dass gestohlene Handy bei der Gruppe gefunden wurde.

Wie ist die Rechtslage zu dem Fall
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:01    Titel: Re: Ich bitte um Rat. Antworten mit Zitat

RonaldSch hat folgendes geschrieben::

Wie ist die Rechtslage zu dem Fall

In Bezug auf was?
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RonaldSch
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

auf die Beschlagnahmung des Handys. Wie lange kann die Staatsanwaltschaft die Handys behalten und ist es Rechtens das man sein Handyvertrag dadurch nicht nutzen kann und umsonst die Kosten zahlt?
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 04:39    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Kenntnis nach ist die Beschlagnahme der Handys erst mal rechtsmässig bis zur Klärung, ob z.B. die anderen Handys tatsächlich Eigentum der jeweiligen Person sind. (Diese könnten ja möglicherweise ebenfalls gestohlen sein und Anfangsverdacht dafür ist m.E. gegeben) Die Inhaberprüfung dürfte aber nicht so lange dauern. Sollten die Handys monatelange einbehalten werden Im Extremfall käme folgendes als Ausgleich bzw. Entschädigung für evtl. eingetretene Schäden in Betracht: http://www.bundesrecht.juris.de/streg/BJNR001570971.html
LG Phönix

PS Ich wäre für einen Hinweis dankbar, wie man URL's einfügt, ohne daß man die URL selbst sieht. Ich möchte sie also hinterlegen hinter einem Wort. Bei mir klappt das irgendwie nicht Weinen Ist das so, wie ich es jetzt gemacht habe, auch ok?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 04:56    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
PS Ich wäre für einen Hinweis dankbar, wie man URL's einfügt, ohne daß man die URL selbst sieht. Ich möchte sie also hinterlegen hinter einem Wort. Bei mir klappt das irgendwie nicht Weinen Ist das so, wie ich es jetzt gemacht habe, auch ok?

Okay ist es so natürlich auch. Ist halt eine Frage der Optik. Eine URL hinter einem Begriff zu "verstecken" funktionier so:
Code:
[url=www.wasauchimmer.de/gewünschteseite.html]Hier der Text, den man "anklickbar" haben möchte[/url]

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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 05:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ahh....über die Code-Funktion, na das probiere ich beim nächsten Mal mal Sehr glücklich
Danke für Deine freundlichen Hinweis. Kopf-Streichel-Smilie LG Phönix
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Code-Funktion hat damit nichts zutun.
Die muss ich nur verwenden, dass das System meine Eingabe nicht ausführt, sondern "wörtlich nimmt" und so darstellt, wie ich es geschrieben habe.

Gebe ich den Text ein, den ich im Code geschrieben habe einfach so ein, sieht das dann so aus:
Hier der Text, den man "anklickbar" haben möchte

Aber jetzt wieder back to topic...
_________________
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