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Verfasst am: 11.03.09, 14:52 Titel: Ich bitte um Rat.
Folgender Sachverhalt
Eine Gruppe Jugendlicher ist mit dem Zug unterwegs. Aus dieser Gruppe heraus soll jemand einer fremden Person ein Handy geklaut haben. Darauf nahm die Polizei die Gesamte Gruppe mit auf die Dienststelle. Dort wurden die Personalien festgestellt und jeder musste sein Handy der Polizei geben aufgrund eines Beschlusses des Staatsanwaltes. Dazu muss man sagen das dass gestohlene Handy bei der Gruppe gefunden wurde.
auf die Beschlagnahmung des Handys. Wie lange kann die Staatsanwaltschaft die Handys behalten und ist es Rechtens das man sein Handyvertrag dadurch nicht nutzen kann und umsonst die Kosten zahlt?
Meiner Kenntnis nach ist die Beschlagnahme der Handys erst mal rechtsmässig bis zur Klärung, ob z.B. die anderen Handys tatsächlich Eigentum der jeweiligen Person sind. (Diese könnten ja möglicherweise ebenfalls gestohlen sein und Anfangsverdacht dafür ist m.E. gegeben) Die Inhaberprüfung dürfte aber nicht so lange dauern. Sollten die Handys monatelange einbehalten werden Im Extremfall käme folgendes als Ausgleich bzw. Entschädigung für evtl. eingetretene Schäden in Betracht: http://www.bundesrecht.juris.de/streg/BJNR001570971.html
LG Phönix
PS Ich wäre für einen Hinweis dankbar, wie man URL's einfügt, ohne daß man die URL selbst sieht. Ich möchte sie also hinterlegen hinter einem Wort. Bei mir klappt das irgendwie nicht Ist das so, wie ich es jetzt gemacht habe, auch ok?
PS Ich wäre für einen Hinweis dankbar, wie man URL's einfügt, ohne daß man die URL selbst sieht. Ich möchte sie also hinterlegen hinter einem Wort. Bei mir klappt das irgendwie nicht Ist das so, wie ich es jetzt gemacht habe, auch ok?
Okay ist es so natürlich auch. Ist halt eine Frage der Optik. Eine URL hinter einem Begriff zu "verstecken" funktionier so:
Code:
[url=www.wasauchimmer.de/gewünschteseite.html]Hier der Text, den man "anklickbar" haben möchte[/url]
_________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Nein, die Code-Funktion hat damit nichts zutun.
Die muss ich nur verwenden, dass das System meine Eingabe nicht ausführt, sondern "wörtlich nimmt" und so darstellt, wie ich es geschrieben habe.
Aber jetzt wieder back to topic... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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