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Minderjähriger Umsatz mit Homepage programmieren!?

 
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webboy24
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Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 21:18    Titel: Minderjähriger Umsatz mit Homepage programmieren!? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin 15 Jahre und habe gerade eine Homepage für eine Feuerwehr gemacht, da ich dort Mitglied bin. Nun möchte ich eine eigene Seite für mich machen und so zusagen als Webdesigner mein Taschengeld aufbessern. Wie ist jetzt die Rechtslage? Ich möchte Preise auf der Website angeben, ca. 100 € pro Website! Nun weiß ci h halt nicht wie es mit Gewerbe anmelden ist oder so? Was muss ich anstatt der Umsatznr oder wie die heißt angeben? ...

Wäre cool wenn ihr mir helfen könntet!

MfG

webboy24
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

Da man mit 15 Jahren "beschränkt geschäftsfähig" ist, bedarf es für eine gewerbliche Tätigkeit (also, was, wobei Du selbst Geld verdienst)
einer Gewerbeanmeldung, wo die Eltern oder der Vormund unterschreiben müssen und das Vormundschaftsgericht zustimmen muß.
Davon betroffen sind alle Arbeiten, die nicht unter den "Taschengeld-Paragraphen" fallen. Siehe auch:
http://www.dresden.ihk.de/servlet/link_text?link_id=8701&ref_knoten_id=24311&ref_detail=portal&ref_sprache=deu

Gruss Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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webboy24
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Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 06:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal!

Aber fällt nicht noch eine so geringe SUmme unter den Taschengeldparagraph oder so, weil 100 € pro Projekt sind ja nicht viel!?
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 06:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich schätze nein, da die sogenannte "Nachhaltigkeit" gegeben ist.
Hier wird eine Dienstleistung kontinuierlich angeboten und kontinuierlich ist mit Auftragseingängen zu rechnen. Dies ist nachhaltig. Mal für einen Freund eine WEB-Seite bauen oder für den Nachbarn ist sicherlich nicht das Problem. Aber offizielles WERBEN und ANBIETEN, impliziert einen REGELMÄSSIGEN Verkauf bzw. Rechnungslegung. Das ist der Knackpunkt. Aber nicht schlimm. Wer gut verdient, kann auch ein Stück abgeben in Form von Steuern und ausserdem gibts es auch für Dich Freibeträge. Bei einem Kleinunternehmer liegen die in der Regel bei 17.500 Euro und erst ab da wird Umsatzsteuer fällig. Musst aber nochmal beim Finanzamt nachfragen, ist sicherer, denn ich bin mir nicht sicher, ob Minderjährige, selbst wenn der Vormund abzeichnet bei der Gewerbeanmeldung, ebenfalls unter diese Regelung fallen. Frag einfach mal beim Finanzamt nach, die beissen nicht Sehr glücklich die werden höchstens verblüfft sein über soviel Geschäftstüchtigkeit in Deinem Alter. Und wenn Dir das alles zuviel wird, dann überlege dir, ob du nicht einfach kleinere Brötchen backst und nur hin und wieder mal eine WEB-Seite machst. (Taschengeld §) Schliesslich sollte ja auch die Schule nicht darunter leiden. PC-Arbeit frisst sehr viel Zeit, dass weisst du sicherlich und auch wenn etwas Freude macht, ist es doch eine hochkonzentrierte Arbeit dieser WEBseitenbau, will da nachher was Anständiges dabei herauskommen. Diese Konzentration, diese Wachheit könnte dir dann bei Hausaufgaben fehlen. Es wäre schade, wenn darunter Deine schulischen Leistungen leiden würden oder du zum blasshäutigen Stubenhocker wirst. Schule ist wichtig und du bist noch so jung und hast noch viele Berufsjahre vor Dir, wo du noch so richtig "zupacken" kannst und Geld verdienen. Es ist nur mein Rat an Dich. Lasse dich nicht vom scheinbar "schnellen Geld" locken oder weil der WEbseitenbau Spass macht, wenn Du dich damit selbst blockieren könntest durch eine schlechtes Abschlusszeugnis. Denn alles können und machen kann keiner. Jedenfalls nicht gleich gut Winken

LG Phönix
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Taschengeldparagraph hat im Steuerrecht nichts verloren!

Des Weiteren vermischen Sie das Einkommensteuerrecht mit dem Umsatzsteuerrecht Phönix3.
Auch umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer müssen Einkommensteuer bezahlen, sofern der Grundfreibetrag übeschritten wird. Das Steuerrecht grenzt nicht ab wie das BGB.
Selbst Kleinkinder, Frischgeborene und schwerst Behinderte, welche im BGB als geschäftsunfähig gelten, sind Einkommensteuerpflichtig.

Wenn Sie Ihre Tätigkeit selbständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungabsicht und Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr betreiben sind diese Einkünfte einkommensteuerpflichtig.
_________________
MfG Raiden

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webboy24
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Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Okay vielen Dank!
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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 01:08    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Der Taschengeldparagraph hat im Steuerrecht nichts verloren!
Des Weiteren vermischen Sie das Einkommensteuerrecht mit dem Umsatzsteuerrecht Phönix3. Auch umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer müssen Einkommensteuer bezahlen, sofern der Grundfreibetrag übeschritten wird.

Hallo Raiden, der Taschengeldparagraph würde dem Minderjährigen aber ein steuerfreies Einkommen zugestehen ! Ergo muss dies auch HIER erwähnt werden. Die Bemessungsgrenze kenne ich allerdings nicht. Kleinunternehmer nach § 19 USTG sind umsatzsteuerpflicht ab 17.500 Euro im Jahr. Ist das bis hierher richtig ? Und wenn ja, jetzt meine Frage an Dich, da ich da vermutlich wirklich etwas durcheinander gebracht habe: Welcher Betrag ist steuerfrei, völlig steuerfrei pro Jahr bei a) einem minderjährigen Gewerbetreibenden und b) bei einem volljährigen Gewerbetreibenden, der unter § 19 fällt ? Was darf man verdienen und "behalten".
LG Phönix
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne im Steuerrecht keinen "Taschengeldparagraphen", weder für Minderjährige noch für sonst jemand.

Grenze für Kleinunternehmer, ja, 17.500 im vergangenen Jahr und 50.000 im laufenden Jahr.

Zitat:
Welcher Betrag ist steuerfrei, völlig steuerfrei pro Jahr bei a) einem minderjährigen Gewerbetreibenden und b) bei einem volljährigen Gewerbetreibenden, der unter § 19 fällt ? Was darf man verdienen und "behalten".


Verstehe ich nicht ganz. Im UStG gibt es keine Freigrenzen / Freibeträge bis zu welchen die Umsätze nicht der USt unterworfen werden (bis auf die o.g.)

Im EStG gibt es einen Grundfreibetrag von rund 7.800 € bis zu welchen keine ESt anfällt. Da ist es aber egal ob man 5, 25, oder 85 Jahre alt ist.
_________________
MfG Raiden

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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 03:20    Titel: Antworten mit Zitat

Raiden hat folgendes geschrieben::
Ich kenne im Steuerrecht keinen "Taschengeldparagraphen", weder für Minderjährige noch für sonst jemand.

Huch ! Ist das wohl nur so ein Witz-Wort, wie "Firma Sonntag & Schwarz" ? Verlegen gott, wie peinlich und ich hab's einfach übernommen und dachte, den § gibts wirklich Geschockt

Raiden hat folgendes geschrieben::
Grenze für Kleinunternehmer, ja, 17.500 im vergangenen Jahr und 50.000 im laufenden Jahr.

Was ? Geschockt 50.000 ? Ist aber eine immense ungewöhnliche Steigerung. Hat mir niemand gesagt. Wieso kommt sowas nicht in den Nachrichten ? Es ist von öffentlichem Interesse. Ich wundere mich sehr wenn das stimmt. Ich merke schon, ich habe Null-Ahnung, was Steuerrecht betrifft Verlegen Kapitalertragssteuer, Quellensteuer (wäre bei mir schon mal dasselbe) Körperschaftssteuer (?) Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer finde ich ziemlich gleich Geschockt und überhaupt, ich habe Null Ahnung. Ich fände es so schön, wenn einfach jeder soviel arbeiten dürfte, wie er wöllte und soviel Geld verdienen, wie er wöllte und davon generell 40 % abgibt, basta ! Keine Abschreibungen, keine Sonderrechte, nix. Einfach 30 % für Väterchen Staat und gut ! Wieso ist das alles so kompliziert ? Der Markt EP und VK spielt sich von selbst ein. Wozu Absetzbarkeiten und Ausnahmen von den Ausnahmen.....Grenzwerte, Freibeträge blah blah...ein §§-Werk ohne Ende, dabei ist doch alles so einfach.......eigentlich Mit den Augen rollen

LG Phönix
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mr. Green

Es gibt ihn, den Taschengeldparagraph, im BGB, im Steuerrecht wäre er mir aber neu!

Zitat:
Ich wundere mich sehr wenn das stimmt


Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

§ 19 Abs.1 UStG
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MfG Raiden

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Phönix3
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Danke ! Wir hatten übrigens ein Missverständnis wegen dem § 19 Kleinunternehmen....
1. Jahr 17.500 in Staffelung zum laufenden, also 2. Jahr. Ich hatte das falsch verstanden. Ich dachte, man hätte jetzt GENERELL den Satz auf 50.000 gesetzt, daher mein dummes Gesicht Geschockt

Grüsse Phönix
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webboy24
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Anmeldungsdatum: 08.03.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Okay! Vielen Dank an alle die geholfen haben!

Nun habe ich noch eine andere Frage!

Muss ich von jeder Person, die auf einem Bild ist, das sich auf der Homepage befindet die Einverständnis haben!?

Oder wie lässt sich das Regeln?

bzw.

wie sieht so eine Einverständnis aus?
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