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kindergeld gestrichen

 
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paula0815
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 12:58    Titel: kindergeld gestrichen Antworten mit Zitat

Mein Sohn, 19Jahre, hat einen 1-Euro-Job nicht angetreten. Er hat eine eigene Wohnung und bezieht HartzIV und Kindergeld. Jetzt wurde ihm aufgrund dessen, das er diesen 1-Euro-Job nicht angenommen hat das Kindergeld gestrichen. Geht das so einfach? Kann nicht eigentlich nur Hartz IV gekürzt werden?
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, Sie werfen da so Einiges durcheinander:
  • "Hartz IV" gibt es gar nicht. Winken
  • Wenn schon, gibt es Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II.
  • Kindergeld bekommen die Eltern, nicht die Kinder.
  • Kindergeld wird von den Familienkassen und nicht vom SGB II-Träger gezahlt.

_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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paula0815
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

@ kirchturm

Was für ein Schlaumeier. Eine Antwort wollte ich eigentlich auf meine Frage.

Das Kindergeld wird mir überwiesen - ich muß es an meinen Sohn weiterleiten, ihm wird es als Einkommen bei AlgII angerechnet.
Das Kindergeld wurde trotzdem gestrichen, der Brief kam von der Familienkasse. Und nach einem Anruf dort, wurde mir der bereits o.g. Grund angegeben.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo paula

was ist denn an der Antwolrt von Kirchturm falsch.
Aber hier kannst du ja mal selbst nachlesen :

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Gruß roni
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ paula0815,

Kindergeld ist Steuerrecht (siehe §§ 65 ff EStG). In Ausnahmefällen erfolgt die Zahlung nach dem BKGG.

Sind die Anspruchsvoraussetzung nicht gegeben, dann wird auch kein Kindergeld gezahlt.

"Hartz IV" gibt es nicht. Dies ist in der Tat das "Arbeitslosengeld II" und wird nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bezahlt.

Liebe Grüße

Klaus


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 11.03.09, 14:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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paula0815
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nochmals meine Frage auf die ich gerne eine Antwort hätte.

Kann nicht eigentlich nur AlgII gekürzt werden?


Wer welches Geld anweist habe ich nicht gefragt.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

paula0815 hat folgendes geschrieben::
Nochmals meine Frage auf die ich gerne eine Antwort hätte.
...

Hallo paula0815,

bitte beachten Sie vorab unsere Forenregeln.

liebe Grüße

Klaus
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal einen Blick in das von Dipl.-Sozi verlinkte Gesetz werfen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__2.html

Abs. 2 Nr. 1 könnte hier ggf. von der FamKasse angezweifelt werden.
_________________
ausgezeichnet
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kindergeld wurde ihm wahrscheinlich gestrichen weil er gar kein Anspruch mehr darauf hat und scheinbar auch keine Anstrengungen unternimmt eine Ausbildung zu beginnen (was man u.U. aus der Weigerung geschlossen hat sich in die Arbeitswelt einzuordnen mit dem 1 € Job).

Allerdings hat er dann wahrscheinlich einen höheren Anspruch auf ALG2 da ihm das Kindergeld was er nicht bekommt, ja kaum länger angerechnet werden kann.

Mfg
Matthias.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
...
Allerdings hat er dann wahrscheinlich einen höheren Anspruch auf ALG2 da ihm das Kindergeld was er nicht bekommt, ja kaum länger angerechnet werden kann.
...

Dies eher zur Zeit nicht, da
paula0815 hat folgendes geschrieben::
Jetzt wurde ihm aufgrund dessen, das er diesen 1-Euro-Job nicht angenommen hat das Kindergeld gestrichen. Geht das so einfach? Kann nicht eigentlich nur Hartz IV gekürzt werden?

Bei U25-jährigen greifen die verschärften Sanktionen nach dem SGB II. Erste Sanktion = vollständige Streichung der Regelleistung. Die zweite Sanktion innerhalb eines Jahres würde zur Einstellung der Mietzahlung führen.

Dies könnte aber unser Experte "kirchturm" genauer erläutern. Winken
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Dies könnte aber unser Experte "kirchturm" genauer erläutern. Winken

Verlegen

Da gibt's nicht viel zu erläutern, die Regelungen im Abs. 5 des § 31 SGB II sind nun mal so. Der Gesetzgeber wollte halt mit allen Mitteln verhindern, dass junge Leute sich in die "soziale Hängematte" legen.
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