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paula0815 Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.01.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 11.03.09, 12:58 Titel: kindergeld gestrichen |
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Mein Sohn, 19Jahre, hat einen 1-Euro-Job nicht angetreten. Er hat eine eigene Wohnung und bezieht HartzIV und Kindergeld. Jetzt wurde ihm aufgrund dessen, das er diesen 1-Euro-Job nicht angenommen hat das Kindergeld gestrichen. Geht das so einfach? Kann nicht eigentlich nur Hartz IV gekürzt werden? |
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kirchturm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 11.03.09, 13:36 Titel: |
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Ich glaube, Sie werfen da so Einiges durcheinander:- "Hartz IV" gibt es gar nicht.
- Wenn schon, gibt es Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II.
- Kindergeld bekommen die Eltern, nicht die Kinder.
- Kindergeld wird von den Familienkassen und nicht vom SGB II-Träger gezahlt.
_________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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paula0815 Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.01.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 11.03.09, 14:18 Titel: |
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@ kirchturm
Was für ein Schlaumeier. Eine Antwort wollte ich eigentlich auf meine Frage.
Das Kindergeld wird mir überwiesen - ich muß es an meinen Sohn weiterleiten, ihm wird es als Einkommen bei AlgII angerechnet.
Das Kindergeld wurde trotzdem gestrichen, der Brief kam von der Familienkasse. Und nach einem Anruf dort, wurde mir der bereits o.g. Grund angegeben. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.03.09, 14:38 Titel: |
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@ paula0815,
Kindergeld ist Steuerrecht (siehe §§ 65 ff EStG). In Ausnahmefällen erfolgt die Zahlung nach dem BKGG.
Sind die Anspruchsvoraussetzung nicht gegeben, dann wird auch kein Kindergeld gezahlt.
"Hartz IV" gibt es nicht. Dies ist in der Tat das "Arbeitslosengeld II" und wird nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bezahlt.
Liebe Grüße
Klaus
Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 11.03.09, 14:40, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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paula0815 Interessierter
Anmeldungsdatum: 05.01.2009 Beiträge: 8
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Verfasst am: 11.03.09, 14:40 Titel: |
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Nochmals meine Frage auf die ich gerne eine Antwort hätte.
Kann nicht eigentlich nur AlgII gekürzt werden?
Wer welches Geld anweist habe ich nicht gefragt. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.03.09, 14:44 Titel: |
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paula0815 hat folgendes geschrieben:: | Nochmals meine Frage auf die ich gerne eine Antwort hätte.
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Hallo paula0815,
bitte beachten Sie vorab unsere Forenregeln.
liebe Grüße
Klaus |
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yamato FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 11.03.09, 16:01 Titel: |
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Das Kindergeld wurde ihm wahrscheinlich gestrichen weil er gar kein Anspruch mehr darauf hat und scheinbar auch keine Anstrengungen unternimmt eine Ausbildung zu beginnen (was man u.U. aus der Weigerung geschlossen hat sich in die Arbeitswelt einzuordnen mit dem 1 € Job).
Allerdings hat er dann wahrscheinlich einen höheren Anspruch auf ALG2 da ihm das Kindergeld was er nicht bekommt, ja kaum länger angerechnet werden kann.
Mfg
Matthias. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.03.09, 16:19 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | ...
Allerdings hat er dann wahrscheinlich einen höheren Anspruch auf ALG2 da ihm das Kindergeld was er nicht bekommt, ja kaum länger angerechnet werden kann.
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Dies eher zur Zeit nicht, da
paula0815 hat folgendes geschrieben:: | Jetzt wurde ihm aufgrund dessen, das er diesen 1-Euro-Job nicht angenommen hat das Kindergeld gestrichen. Geht das so einfach? Kann nicht eigentlich nur Hartz IV gekürzt werden? |
Bei U25-jährigen greifen die verschärften Sanktionen nach dem SGB II. Erste Sanktion = vollständige Streichung der Regelleistung. Die zweite Sanktion innerhalb eines Jahres würde zur Einstellung der Mietzahlung führen.
Dies könnte aber unser Experte "kirchturm" genauer erläutern. |
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kirchturm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 11.03.09, 17:10 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | Dies könnte aber unser Experte "kirchturm" genauer erläutern. |
Da gibt's nicht viel zu erläutern, die Regelungen im Abs. 5 des § 31 SGB II sind nun mal so. Der Gesetzgeber wollte halt mit allen Mitteln verhindern, dass junge Leute sich in die "soziale Hängematte" legen. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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