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vorkaufsrecht gesellschafteranteile

 
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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 15:12    Titel: vorkaufsrecht gesellschafteranteile Antworten mit Zitat

A und B haben zu gleichen Teilen eine GmbH
zu gleichen Teilen Stimmrecht und gegenseitiges Vorkaufsrecht der jeweiligen Anteile
A + B sind sich nun böse uns machen von VK-recht keinen gebrauch
A führt die Geschäfte allein ohne Absprache und warum soll erkaufen
B steht aussen vor kann nicht verkaufen
A ist ostEU
B ist ist in D

frage kann mann diese never end Story lösen?

Wie ist die Rechtslage
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

GmbHG § 61 Auflösung durch Urteil

(1) Die Gesellschaft kann durch gerichtliches Urteil aufgelöst werden, wenn die Erreichung des Gesellschaftszweckes unmöglich wird, oder wenn andere, in den Verhältnissen der Gesellschaft liegende, wichtige Gründe für die Auflösung vorhanden sind.

(2) Die Auflösungsklage ist gegen die Gesellschaft zu richten. Sie kann nur von Gesellschaftern erhoben werden, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens dem zehnten Teil des Stammkapitals entsprechen.

(3) Für die Klage ist das Landgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:04    Titel: auflösung durch urteil Antworten mit Zitat

das ist schon klar,
aber damit wird jede menge Geld verbrannt.
und es fällt genau dahin wo es nicht soll.


wer kennt sich in dem Polnischen Recht aus

und ist eine noch legale rechtliche Lösung möglich
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nicht viele Möglichkeiten.

1. Die Parteien einigen sich auf einen Kompromiss.

2. Die Sache wird durch eine/n Dritten entschieden.

3. Einer gibt nach.

4. Es wird ausgewürfelt.
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