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Erbstreitigkeit

 
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enkupresis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:25    Titel: Erbstreitigkeit Antworten mit Zitat

Hallo,
brauche Rat.
Folgendes Szenario:
Meine Großmutter verstarb im Dezember. Meine Mutter und deren Schwester sind als Erben eingesetzt. Es gab auch noch einen Bruder, der zu Lebzeiten von meiner Oma seinen gesetzlichen Teil meines verstorbenen Großvaters ausbezahlt bekam (16000,- EUR).
Dieser Onkel ist vor 4 Jahren verstorben.
Nunmehr verlangen dessen zwei Töchter, meine Cousinen, ihren Pflichtanteil!!
1. Ist dies überhaupt möglich?
2. In welcher Höhe sieht der Pflichtanteil aus?
Das Haus nebst Grundstück ist bereits verkauft worden, Verkaufspreis 100.000,- aktueller Schtäzwert des Hauses 119.000 EUR. Barvermögen 15000,-
3. Das Haus wurde vor 7 Jahren bereits geschätzt damals ergab dies 170.000 EUR.
Diesen Wert setzen meine Cousinen nun als Streitwert an.
Von welchem Wert wird denn nun ausgegangen, alter, oder aktueller Wert?
Fragen über Fragen.
Wie ist denn hier jeweils die Rechtlage?
Danke im Voraus
René
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juggernaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

abgesehen davon, dass rechtsberatung im einzelfall eh gegen die forenregeln (und das RBerG) verstößt, wird sich gerade in erbrechtlichen angelegenheiten keiner aus dem fenster lehnen ... sie sollten einen anwalt aufsuchen.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ja das ist grundsätzlich möglich. Insbesondere die Oma wird natürlich von den Enkel beerbt wenn der Vater bereits verstorben ist.Wenn die Enkel, bzw. deren Vater nicht "enterbt" wurden, werden sie auch Erben, ihnen steht nicht nur der Pflichtteil zu,

2. Was heißt den verkauft? Von wem? Wann?

Ansonsten ist der erste Rat sicher richtig hier mal zu einem Anwalt zu gehen. Es geht um über 100.000 € das sollte man bereit sein ein paar Euronen in jemand zu investieren der sich damit auskennt.

MfG
Matthias
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hat die Oma in ihrem Testament den Sohn oder seine Töchter enterbt oder hat sie nur ihre beiden Töchter in ihrem Testament als Erben eingesetzt und ihren Sohn und dessen Töchter nicht erwähnt?
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