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A kündigt seinen Telefonanschluss per Kontaktformular über das Internet zum Monatsende.
A erhält daraufhin von der Telefongesellschaft eine e-mail, dass die Anfrage bearbeitet wird. (Keine automatisch erstelle e-mail, sondern von einem Ansprechpartner)
A hört daraufhin nichts mehr von der Gesellschaft und denkt sich, die Kündigung gehe in Ordnung.
Am Monatsende erhält A eine Rechnung für das Folgemonat. Bei einer Rückfrage bei der Gesellschaft wird ihm gesagt, dass keine Kündigung eingangen ist und dass er doch per fax nochmal eine Kündigung schicken soll. Daraufhin schickt A nochmals eine Kündigung per Fax mit der Bitte um Bestätigung innerhalb einer Woche.
Allerdings bleibt diese Bestätigung aus.
A hat sowohl den e-mail Schriftverkehr, wie auch die Sendebestätigung des Faxes.
Nun meine Fragen:
1. Muss A die Rechung für die Folgeperioden bezahlen?
2. Was soll A tun wenn keine Kündigungsbestätigung von der Gesellschaft mehr kommt?
3. Muss A die vom Nachmieter geführten Gespräche über den noch nicht gekündigten Anschluss bezahlen?
Niemand ist verpflichtet, eine Kündigung zu bestätigen.
Wie sehen denn die Kündigungsfristen aus? _________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Einschreiben (ggfs. Rückschein) reicht i.d.R. aber auch aus..
Stimmt, in der Regel dürfte das wohl reichen.
Aber damit kann nur der Zugang, nicht aber der Inhalt rechtssicher bewiesen werden. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Also meint Ihr A sollte nochmals durch den Gerichtsvollzieher die Kündigung übermitteln?
Wie ist das mit entstehenden Kosten, die nach Auszug aus der Wohnung über den Anschluss von A entstehen?
Also meint Ihr A sollte nochmals durch den Gerichtsvollzieher die Kündigung übermitteln?
Wir raten zu nichts, wir geben Entscheidungshilfen.
DrFaustus hat folgendes geschrieben::
Wie ist das mit entstehenden Kosten, die nach Auszug aus der Wohnung über den Anschluss von A entstehen?
Der Telefonanbieter wird sich an seinen Vertragspartner wenden.
Welche Möglichkeiten für A bestehen, den Verursacher zur Zahlung zu bewegen, wäre zu prüfen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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