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Hilfe für Vertrag aufsetzen und Rechtsklärung (Foren)

 
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Toni@SW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 18:10    Titel: Hilfe für Vertrag aufsetzen und Rechtsklärung (Foren) Antworten mit Zitat

Hallo,
ich kann zwar Vertragsbedinungen einigermaßen lesen / verstehen, aber für eigene Verträge bin ich mit meinen Kentnissen ein bisschen unbeholfen.
Weshalb ich hier Antworten suche.
Meine erste Frage bezieht das Internet und Foren:

Wird in geschlossenen (mit Passwort stark geschützten) Foren über Personen privat geredet / gelästert und der Betroffene hackt sich verbotenerweiße, da er keinen legalen Zugriff darauf hat, in dieses hinein, kann er dann klagen?
Falls ja in welcher Form und in welchen Punkten. Des weiteren macht er sich selbst dadruch doch auch strafbar, da er sich ja verbotenerweiße Zugang verschafft?
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?


Meine 2. Frage ist ein wenig komplexer.
Ich will einen Vertrag aufsetzen für einen Personenkreis. Dieser soll enthalten das gewissen Informationen nicht an andere außer sie selbst weitergegeben darf.
Sprich ein "Schweigeabkommen".
Was muss in diesem alles enthalten sein und wie fang ich damit am besten an?

An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für das lesen dieses Textes.

Ich bin sicher ihr könnt mir helfen.

Gruß


PS: Ich hoffe ich haben den Beitrag in den richtigen Bereich geschoben, falls nicht bitte korrigieren.
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flüstertüte
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:25    Titel: Re: Hilfe für Vertrag aufsetzen und Rechtsklärung (Foren) Antworten mit Zitat

Toni@SW hat folgendes geschrieben::

Wird in geschlossenen (mit Passwort stark geschützten) Foren über Personen privat geredet / gelästert und der Betroffene hackt sich verbotenerweiße, da er keinen legalen Zugriff darauf hat, in dieses hinein, kann er dann klagen?
Falls ja in welcher Form und in welchen Punkten. Des weiteren macht er sich selbst dadruch doch auch strafbar, da er sich ja verbotenerweiße Zugang verschafft?
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall?


Tja, kommt drauf an Smilie Auch passwortgeschützte Foren sind in einem gewissen Sinn öffentlich, wenn theoretisch auch Fremde (nicht Freunde z.B.) da reinkönnten. Lästern an sich ist nicht strafbar, sondern menschliches Grundbedürfnis. Die Grenze zur üblen Nachrede oder Beleidigung mag dabei manchmal überschritten werden, weshalb es KEINE gute Idee ist, sowas in Foren zu verbreiten, die das ewig und drei Tage vorhalten. Das macht man lieber daheim bei einem kühlen Bier oder auch zwei.
Stell Dir das Internet wie eine nachtragende Person vor. Verdopple das. Verzehnfache das Gedächtnis. Installiere einen Lautsprecher, der die Posts stündlich wiedergibt und der Tageszeitung mitteilt. Multipliziere das mit der Anzahl der Posts in jenem Forum. Und jetzt frage dich, ob die Information wirklich privat bleiben kann, PW hin oder her.

Wie der oder diejenige Kenntnis von einem solchen Vorfall erhält, ist erst einmal zweitrangig. Ein Verwertungsverbot besteht zunächst nicht.

Toni@SW hat folgendes geschrieben::

Meine 2. Frage ist ein wenig komplexer.
Ich will einen Vertrag aufsetzen für einen Personenkreis. Dieser soll enthalten das gewissen Informationen nicht an andere außer sie selbst weitergegeben darf.
Sprich ein "Schweigeabkommen".
Was muss in diesem alles enthalten sein und wie fang ich damit am besten an?

An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für das lesen dieses Textes.

Ich bin sicher ihr könnt mir helfen.

Gruß

Die Frage ist doch schon beantwortet:
Toni@SW hat folgendes geschrieben::

Ich will einen Vertrag aufsetzen für einen Personenkreis. Dieser soll enthalten das gewissen Informationen nicht an andere außer sie selbst weitergegeben darf.
Sprich ein "Schweigeabkommen".

Ersetze "gewisse Informationen" durch den Klartext der "gewissen Informationen".

mfg
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
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Toni@SW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Bierchen ist klar besser, nur geht das logistischtechnisch leider nicht immer Traurig

Zu 1.:
Das heißt also, selbst wenn er es sich "erhackt" hat darf man es vor Gericht verwenden?
Aber eine Gegenanzeige ist an dieser Stelle doch möglich oder?


Zu 2.:
Mit den Informationen sind Logindaten egal ob von sich selbst oder anderen genauso miteinbezogen wie Inhalte über welche darin überhaupt Diskutiert werden.
Datein, Links ect selbstverständlich auch miteinbezogen.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

zu 1) Das muss aber bewiesen werden.Wird schwierig werden.
zu 2) Denken sie mal an die Musikindustrie. Da gibt es einen Haufen Gesetze der das Verbreiten urheberrechtlich geschuetzer Sachen verbietet. Und trotzdem pfeifts jeder von den Daechern. Das was sie sich vorstellen wird also nicht klappen, wenn der Kreis ueber reine Freunde rausgeht.
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Toni@SW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1.:
Also ich sag mal so ich bin Informatiker und wenn ich das "Sicher" mache kommt man da ohne bösen Hintergrundgedanken sicherlich nicht herrein.

Zu 2.:
Ich kenne die Personen die sich dort einloggen wollen, aber das nicht dürfen. Da sie nicht hören wollen, will ich den Rechtsweg gehen. Daher sagen wir mal es ist noch IM "Freundes"-Kreis.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Toni@SW hat folgendes geschrieben::
Das heißt also, selbst wenn er es sich "erhackt" hat darf man es vor Gericht verwenden?


Ja. Ein Beweisverwertungsgebot gibt es typischerweise nur für

* Beweise, die von den Strafverfolgungsbehörden auf ungesetzliche Weise ermittelt wurden (und auch dort nicht pauschal, der ganze Themenkomplex ist ziemlich schwer abzugrenzen)
* Beweise, die unter Begehung eines Verstoßes gegen ein Grundrecht von Privatpersonen ermittelt wurden (deswegen sind geheime Telefonmitschnitte in der Regel nicht verwertbar; bei der Beschaffung von Informationen aus "paßwortgeschützten Forenbereichen" würde ich aber kein Grundrecht schwerwiegend tangiert sehen).


Toni@SW hat folgendes geschrieben::
Aber eine Gegenanzeige ist an dieser Stelle doch möglich oder?


Ja. Am Ende kann es dann so ausgehen, daß nur der A oder nur der B oder beide bestraft werden oder auch keiner (weil es alles als "Bagatelle ohne öffentliches Interesse" eingestellt wird).
Wobei sicher schwieriger wird zu beweisen, daß der B sich "reingehackt" hat. Das müßte man ihm konkret beweisen; es wird nicht genügen, wenn er niemanden angeben kann/will, von dem er die Information oder die Login-Daten bekommen haben will.

Occam's razor (die einfachste Erklärung ist die wahrscheinlichste; hier also "wenn er an geheime Daten gekommen ist, muß er sich illegal Zugang verschafft haben") ist zwar für eine Diskussion praktisch, schlägt aber nicht in dubio pro reo. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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