Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schaden durch Motorrad und Parken erlaubt?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schaden durch Motorrad und Parken erlaubt?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Infinity
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2004
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:33    Titel: Schaden durch Motorrad und Parken erlaubt? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin.

Zunächst einmal: Grundsätzlich ist es ja so, dass man auf einem Fussgängergehweg kein Kraftfahrtzeug parken darf. Zumindest, wenn sich jemand beschwert oder klagt.

Nur frage ich mich wie das in einzelnen Fällen geklärt ist bzw. wo man sich informieren kann. Denn Motorräder stellt man doch eigentlich nicht auf einem Autoparkplatz ab. Auch wenn das selbstverständlich kein Problem ist.

Nun ein Beispiel:

Angenommen, A parkt seit Jahren sein Motorrad neben einer Hauswand. Das Motorrad steht so auf einem breiten Fussgängergehweg, das bisher niemanden gestört oder behindert hat.

Nun meldet sich die Eigentümerin und behauptet, dass durch das Abstellen des Motorrads das Gitter vor dem kleinen Kellerfenster beschädigt wurde.
Also das Gitter ist nach innen gedrückt.

Der Halter des Motorrads kann aber nachweisen, dass das unmöglich durch das Motorrad verursacht wurde. Z. B. weil das Motorrad immer in die andere Richtung gekippt ist und selbst, wenn man es mit Gewalt in die andere Richtung kippt, kommt kein Teil an das Gitter ran, sondern eher das Lenkrad an die Wand.

Jetzt kann die Polizei natürlich einfach sagen, dass man das Motorrad z. B. auf die andere Straßenseite stellt, wo sich quasi auch ein Fussgängergehweg befindet.

Wer entscheidet sowas in letzter Instanz oder wo kann man sich am besten informieren?

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 04.02.09, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zunächst einmal: Grundsätzlich ist es ja so, dass man auf einem Fussgängergehweg kein Kraftfahrtzeug parken darf. Zumindest, wenn sich jemand beschwert oder klagt.
Das Parken auf dem Gehweg ist auch dann verboten wenn sich keiner beschwert oder beklagt!
Zitat:
Denn Motorräder stellt man doch eigentlich nicht auf einem Autoparkplatz ab.
Doch, tut man, soweit es nicht ausdrücklich verboten ist.
Zitat:
Nun meldet sich die Eigentümerin und behauptet, dass durch das Abstellen des Motorrads das Gitter vor dem kleinen Kellerfenster beschädigt wurde.
Das müsste die Geschädigte m.E. beweisen.
Zitat:
Jetzt kann die Polizei natürlich einfach sagen, dass man das Motorrad z. B. auf die andere Straßenseite stellt, wo sich quasi auch ein Fussgängergehweg befindet.
Der Kraftfahrer kann sicher selbst entscheiden wo er parkt, soweit es dort erlaubt ist.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vor jedem Polizeirevier sieht man alle Motorräder auf dem öffentlichen Gehweg, ich gehe also mal davon aus, dass 99 % der Polizeibeamten selber auf den Gehweg parken und in einer Großstadt wird das vermutlich auch kein Richter bestrafen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Schoeneberg30 hat folgendes geschrieben::
Vor jedem Polizeirevier sieht man alle Motorräder auf dem öffentlichen Gehweg, ich gehe also mal davon aus, dass 99 % der Polizeibeamten selber auf den Gehweg parken und in einer Großstadt wird das vermutlich auch kein Richter bestrafen.
Ich frag' lieber gar nicht erst, was man rauchen muß, um sowas zu schreiben... Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Erkläre mir bitte deine Antwort, was war an meinem Beitrag falsch? Ich habe in meinem Leben wahrscheinlich 1 Millionen Motorräder und Roller auf dem Bürgersteig gesehen, wo sie in den meisten fällen keinen stören und vielleicht 10, die auf der Straße parken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das Parken auf dem Gehweg ist verboten, auch wenn es 1 Million Kraftfahrer trotzdem tun! Aus dem Fehlverhalten Anderer resultiert kein Recht für einzelne!
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Aufgrund der knappen Parkplätze für PKW wird in vielen (nicht allen!) Gemeinden und Städten das Parken von Zweirädern auf dem Gehweg toleriert, solange keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer dadurch stattfindet - oder sonstige Schäden...

Meine zwei Zweiräder parken mittlerweile seit über 6 Jahren friedlich vor dem Haus (Innenstadtbereich) auf dem Gehweg, ohne das es die tägliche Politesse und die Polizeistreife stört. "Erlaubt" ist das parken auf dem Gehweg dadurch aber nicht.

Wenn aber morgen ein (besser gesagt zwei) Knöllchen dranhängen, hab ich seit heute Pech und muß halt vollwertige PKW-Parkplätze belegen.

P.S. Rein aus eigenem Interesse würd ich meine Motorrad nicht mehr dort abstellen, wo jemand "behauptet", es würde dort irgendwas schlimmes anstellen. Ein paar Meter weiter und gut is...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:34    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
Meine zwei Zweiräder parken mittlerweile seit über 6 Jahren friedlich vor dem Haus (Innenstadtbereich) auf dem Gehweg, ohne das es die tägliche Politesse und die Polizeistreife stört. "Erlaubt" ist das parken auf dem Gehweg dadurch aber nicht.
Da muß ich mich natürlich ernsthaft fragen, warum sie das tun, obwohl sie genau wissen, daß es verboten ist! Geschockt
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Da muß ich mich natürlich ernsthaft fragen, warum sie das tun, obwohl sie genau wissen, daß es verboten ist! Geschockt
Wahrscheinlich deshalb, weil es toleriert wird und nervige und fruchtlose Diskussionen mit planlosen Autofahrern spart.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
karli hat folgendes geschrieben::
Da muß ich mich natürlich ernsthaft fragen, warum sie das tun, obwohl sie genau wissen, daß es verboten ist! Geschockt
Wahrscheinlich deshalb, weil es toleriert wird und nervige und fruchtlose Diskussionen mit planlosen Autofahrern spart.
Also, wenn es toleriert wird, darf man gegen Gesetze verstossen und besonders dann, wenn es auch noch bequem ist. Aha! Teufel-Smilie Winken
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Da muß ich mich natürlich ernsthaft fragen, warum sie das tun, obwohl sie genau wissen, daß es verboten ist! Geschockt


Weil es toleriert wird.

Wegen der Parkplatzsituation.
Sowohl für "Besucher", als auch für Anwohner.

Wenn hier jeder sein Moped auf nen PKW-Parkplatz stellt, bleiben für die PKW gar keine Parkplätze mehr übrig...

Solange Zweiräder hier niemanden behindern, Gehwege also ausreichend frei bleiben, wird ein Auge zugedrückt.

Ein Anspruch auf Nichtverfolgung besteht natürlich nicht.

In einigen Gemeinden/Städten in Deutschland wird zumindest in Teilbereichen doch noch mit Hirn gearbeitet...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
Also, wenn es toleriert wird, darf man gegen Gesetze verstossen
Nö. Der Gesetzesverstoß wird nur nicht geahndet.

karli hat folgendes geschrieben::
besonders dann, wenn es auch noch bequem ist
Das hat mit Bequemlichkeit nichts zu tun. Sie können ja mal spaßeshalber mit einem Zweirad einen PKW-Parkplatz nutzen und dann mit dem Autofahrer diskutieren, der das nicht akzeptieren will. Steigerung: Sie erklären als Radfahrer einem Autofahrer, daß er auf einem Radweg nicht halten darf, auch nicht ganz kurz. Erweiterte Steigerung: Sie schreiben als Streifenwagenbesatzung an Heilig Abend Knöllchen aus für alle Fahrzeuge, die während der Messe im Dom auf einem bewirtschafteten, öffentlichen Parkplatz parken und keinen Parkschein ausgelegt haben (soll heißen: Sie sind laaaange beschäftigt), Fahrzeuge in ausgewiesenen Feuerwehrzufahrten lassen Sie abschleppen. Spitzenleistung: Sie weigern sich als Leiter des zuständigen O-Amtes, diese Verfahren einzustellen und bestehen auf Zahlung (soll heißen: Sie werden exkommuniziert und sollten besser auswandern).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

Tja Karli ist wohl ein Ordnungsliebender und absolut untoleranter deutscher Volksgenosse der mit Fernglas am Fenster steht und schon mit einer Hand am Telefon ist bei dem die 110 vorgespeichert ist und jede Fliege die schief fliegt anzeigt, so wie man es von älteren Herren dieses Landes erwartet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sollten Profiler werden! Winken
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Schoeneberg30
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2008
Beiträge: 199
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab schon ein Profil da brauche ich nicht 2 Profilers 8-|
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.