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Niedrigere MdE bzw. GdB nach Klage möglich

 
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kian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 18:31    Titel: Niedrigere MdE bzw. GdB nach Klage möglich Antworten mit Zitat

B bekommt im Widerspruchsverfahren vom Versorgungsamt einen GdB von 50 und von der Berufsgenossenschaft eine MdE von 20.

Nun klagt er in beiden Angelegenheiten vor dem Sozialgericht um einen GdB von 70+Merkzeichen G und eine MdE von 30 zu bekommen.

Die zuständigen Richter holen in beiden Fällen Gutachten ein, die einen GdB von 40 und eine MdE von 10 feststellen.

Falls das SG den Gutachten folgen würde, würde es dann einfach die Klage abweisen, oder direkt den niedrigeren Wert der MdE bzw. GdB feststellen?

Oder müsste die Berufsgenossenschaft und das Versorgungsamt nach den neuen Erkenntnissen die bestehenden Bescheide abändern?

Wie ist die Rechtslage
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

B. mag die Anmerkungen zu § 45 SGB X auf http://www.behindertemenschen.de/gesetze/SGBX.htm intensiv studieren.
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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