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angenommen jemand fährt mit einem Bummelzug von A nach B und kauft sich für die Fahrt einen 1. Klasse Aufpreis.
Allerdings muss dieser feststellen, dass kein 1. Klasse Wagen vorhanden war.
Er reklamiert dies und bekommt als kurze Antwort:
Zitat:
Unsere Recherche ergab, dass bei diesem Zug ein Wagen der 1. Klasse vorhanden war.
Man müsste wohl, um irgendwelche Ansprüche geltend machen zu können, das Gegenteil beweisen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Nur wie soll der Kunde das Gegenteil beweisen können..
Gute Frage. Aber das dürfte das Problem des Kunden sein _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Der eine sagt, der Wagen war vorhanden, der andere sagt, der Wagen war nicht vorhanden. Also Aussage gegen Aussage.
Über jede Zugfahrt gibt es Unterlagen, die aufbewahrt werden und dort steht auch die Zugzusammenstellung drin (Tag, Uhrzeit, Fahrzeugnummern etc.). Und wenn eine dortige Recherche ergab, dass ein 1.Klasse-Wagen dabei war, dann war das halt so. Ich will jetzt den TE nicht als Lügner darstellen, doch ohne konkrete Aussagen (wie "Der Zug hat sonst immer vier Wagen, an dem Tag fehlte aber der Wagen mit dem 1.Klasse-Bereich") wird man da nicht weiterkommen.
(1) Hat ein Reisender den Fahrausweis nicht zur Fahrt benutzt, so kann er den Fahrpreis zurückverlangen. Ist der Fahrausweis nur auf einer Teilstrecke benutzt worden, so wird der Unterschied zwischen dem gezahlten Fahrpreis und dem gewöhnlichen Fahrpreis für die zurückgelegte Strecke erstattet.
Wurde der Aufpreis nicht mit einem Zangenabdruck versehen, kann dieses Ticket also zurückgegeben werden. Ist dies korrekt?
Manche führen eine Fahrt durch, werden nicht kontrolliert und reichen den ungestempelten Fahrschein ein.
Fahrschein - 15€ = Gewinn.
Das funktioniert nur bei Zügen, die regelmäßig begleitet werden. Aber ansonsten hast du recht, viele Fahrgäste machen das, wenn der Zugbegleiter mal nicht durchgekommen ist. Das sollte man aber dann eher im Strafrechtsbrett diskutieren.
War nun die 1. Klasse vorhanden oder nicht? Oder geht es um den Fall, dass ein 1. Klasse-Bereich vorhanden war, dieser sich jedoch bezüglich des Sitzkomforts nicht von der 2. Klasse unterschieden hat?
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