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Verfasst am: 11.03.09, 17:15 Titel: Teilzeitausbildung nur für alleinerziehende Mütter??
Folgender Fall.
Frau X., 23 J., hat einen 20 Monate alten Sohn und hat noch keine Ausbildung.
Nun möchte sie eine Teilzeitausbildung beginnen, die vom Staat (Land, Komune etc) finanziert werden soll.
Frau X. wohnt jedoch mit ihrem Lebensgefährten zusammen.
Ist dies ein Hindernis, dass sie die Ausbildung NICHT finanziert bekommt?
Sie erhält ca. 200 Euro Hartz 4 und das Gehalt des Lebensgefährten beträgt in etwa 1300.-
Frau X. hat schon mehrere Stellen (VHS, Jobcenter, Fresco)angelaufen, die sie jedoch "am ausgestreckten Arm verhungern lassen"
Verfasst am: 11.03.09, 19:17 Titel: Re: Teilzeitausbildung nur für alleinerziehende Mütter??
Physio_mf hat folgendes geschrieben::
[...]Nun möchte sie eine Teilzeitausbildung beginnen, die vom Staat (Land, Komune etc) finanziert werden soll.[...]
Frau X. hat schon mehrere Stellen (VHS, Jobcenter, Fresco)angelaufen, die sie jedoch "am ausgestreckten Arm verhungern lassen"[...]
Im Allgemeinen wird eine Ausbildung in diesem Land nicht von VHS, Jobcenter, Fresco (was immer das sein mag) bezahlt, sondern von den Eltern. Die Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine deren Anlagen und Fähigkeiten entsprechende Berufsausbildung zu finanzieren. Wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet und sein Jahreseinkommen eine bestimmte Summe nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Unterhalt gezahlt; in Einzelfällen auch länger.
Warum das in diesem Fall nicht greifen soll, sondern Frau X. statt dessen die Ausbildung "vom Staat (Land, Komune etc)" finanziert werden soll, ist nicht klar.
Was Du unter einer "Teilzeitausbildung" verstehst, ist ebenfalls nicht klar. Bei einer Ausbildung wird jedenfalls üblicherweise eine Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb gezahlt; unter bestimmten Umständen hat man Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), zu letztgenanntem informieren die Arbeitsämter. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Verfasst am: 11.03.09, 19:31 Titel: Re: Teilzeitausbildung nur für alleinerziehende Mütter??
kdM hat folgendes geschrieben::
Warum das in diesem Fall nicht greifen soll, sondern Frau X. statt dessen die Ausbildung "vom Staat (Land, Komune etc)" finanziert werden soll, ist nicht klar.
Die etwas scher verständliche Formulierung "vom Staat (Land, Komune etc)" deutet darauf hin, daß die Fragestellerin nicht weiß von wem eigentlich. Sollte es zufällig jene Stelle sein, die ihr auch "Hartz 4" zahlt, könnte § 33 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Bst. b SGB II die Lösung sein (die öffentliche Hand, hier in Form der Bundesagentur für Arbeit, springt freiwillig ein bzw. weil ihr das der Gesetzgeber so sagt).
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