Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verleumdung in öffentlichem Forum
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verleumdung in öffentlichem Forum

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 14:31    Titel: Verleumdung in öffentlichem Forum Antworten mit Zitat

Partei A stellt in einem Auktionshausforum öffentlich die haltlose und völlig unbegründete Behauptung auf, Partei B (gewerblich als Versandhändler tätig) würde durch Erpressungen Geld verdienen.

Partei B wurde von Partei C in dem Forum vorgestellt und der Nickname des Auktionshauses Accounts wurde dabei genannt, worunter jeder das Impressum von Partei B sehen kann.

Des Weiteren stand kurzweilig die vollständige Anschrift von Partei B im besagten Thread, welche jedoch vom Administrator gelöscht wurde. Dadurch ist jedoch, wenn man den Namen von Partei B in einer Suchmaschiene eingibt, die Verlinkung zu dem Thread unter den ersten 5 Einträgen, was die Verleumdung noch öffentlicher macht. Name und Wohnort waren kurzweilig im Suchmaschinen cache gespeichert, wurden aber nach den Bemühungen von Partei B von der Suchmaschine entfernt, dennoch ist der Link des rufschädigenden Threads weiterhin unter den ersten 5 Einträgen vorhanden, wenn man den Namen Partei Bs als Suchbegriff eingibt.

Wie kann Partei B sich rechtlich gegen diese haltlose Verleumdung von Partei A wehren?

Ist der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt?

Welche Strafen drohen Partei A?


Vielen Dank und Liebe Grüße

Jens
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 20:14    Titel: . Antworten mit Zitat

Hat niemand eine Antwort für mich? Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Marathon90
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:26    Titel: Re: Verleumdung in öffentlichem Forum Antworten mit Zitat

Marathon90 hat folgendes geschrieben::

Wie kann Partei B sich rechtlich gegen diese haltlose Verleumdung von Partei A wehren?


Anzeige machen wegen Verleumdung!

Marathon90 hat folgendes geschrieben::
Ist der Straftatbestand der Verleumdung erfüllt?


§ 187 StGB hat folgendes geschrieben::
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,...

Hervorhebungen durch mich.

Marathon90 hat folgendes geschrieben::
Welche Strafen drohen Partei A?


§ 187 StGB hat folgendes geschrieben::
...wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.