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Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freundin !

 
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kaipi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 1
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:43    Titel: Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freundin ! Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben folgendes Problem. Am 25.02 haben wir ein Haus ersteigert, die Alteigentümerin hatte es selbst im März 2008 ersteigert, aber nie bezahlt. Nun wollen wir natürlich schnellstmöglich ins Haus. Die Alteigentümerin wohnt laut Nachbar, Bank und Gericht bei einer Freundin (ist aber noch im Objekt gemeldet).
Laut ihrer Aussage kann sie dort nicht wohnen, da es zu kalt ist und vor 14 Tagen, durch ein Rohrbruch das Wasser abgestellt wurde.
Angeblich sucht sie eine Wohnung, aber wir trauen dem Frieden nicht.
Unsere Fragen sind nun :
1. War sie jemals Eigentümerin des Objektes ?
2. Welche Frist sollte man ihr setzen ?
3. Ist es rechtens, das sie laut ihrer eigenen Aussage dort nicht mehr wohnt, das
Haus nur braucht um ab und an mal eine Nacht dort zu schlafen, falls ihre Freundin Besuch bekommt ?
4. Wie lange dauert es einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, bzw. mit welchen Kosten ist es verbunden ? Wie teilen sich die Kosten dafür auf ?

Danke im vorraus
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 18:29    Titel: Re: Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freund Antworten mit Zitat

kaipi hat folgendes geschrieben::

4. Wie lange dauert es einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, bzw. mit welchen Kosten ist es verbunden ? Wie teilen sich die Kosten dafür auf ?

Danke im vorraus


einfach mal den Gv anrufen und fragen. Winken
( Kontaktadresse erfährt man beim zuständigen Amtsgericht)
oder so

http://www.ra-kellner.de/raeumung.shtml
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 14:50    Titel: Re: Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freund Antworten mit Zitat

kaipi hat folgendes geschrieben::
1. War sie jemals Eigentümerin des Objektes ?


Ja - s. § 90 Abs. 1 ZVG

Zitat:
2. Welche Frist sollte man ihr setzen ?


Eine kurze Frist wäre angebracht .

Zitat:
3. Ist es rechtens, das sie laut ihrer eigenen Aussage dort nicht mehr wohnt, das
Haus nur braucht um ab und an mal eine Nacht dort zu schlafen, falls ihre Freundin Besuch bekommt ?


Das spielt hier keine Rolle.

Zitat:
4. Wie lange dauert es einen Gerichtsvollzieher einzuschalten, bzw. mit welchen Kosten ist es verbunden ? Wie teilen sich die Kosten dafür auf ?


Wie mein Vorposter.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 19:48    Titel: Re: Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freund Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::

http://www.ra-kellner.de/raeumung.shtml

Der link mit dem Hinweis zur "Berliner Räumung" ist aber riskant - es handelt sich immerhin um eine Räumung aus Zuschlagsbeschluss. Wo da ein Vermieterpfandrecht herkommen soll, wenn ist schleierhaft, außer man ist wirklich so naiv zu behaupten, man habe mit der Besitzerin einen Mietvertrag geschlossen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 20:43    Titel: Re: Zwangsversteigerung Alteigentümerin wohnt bei der Freund Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
J_Denver hat folgendes geschrieben::

http://www.ra-kellner.de/raeumung.shtml

Der link mit dem Hinweis zur "Berliner Räumung" ist aber riskant - es handelt sich immerhin um eine Räumung aus Zuschlagsbeschluss. Wo da ein Vermieterpfandrecht herkommen soll, wenn ist schleierhaft, außer man ist wirklich so naiv zu behaupten, man habe mit der Besitzerin einen Mietvertrag geschlossen.


<grins>

der link ist eh riskant, denn wohlweislich wird verschwiegen, wie´s danach dann so weitergeht. für privatleute kann auch die "berliner räumung" nach hinten losgehen, für wohnungsunternehmen (und um ein solches handelte es sich dort) mit entsprechenden lagermöglichkeiten bietet sich das vielleicht an - in berlin, denn woanders ging das schon immer und ohne den BGH so. und man konnte auch schon vorher den vorschuss zahlen, das vermieterpfandrecht ausüben und bekam den vorschuss vom GV dann wieder.

aber in berlin braucht man ja sogar zum vollstrecken eines haftbefehls in der wohnung einen gesonderten 758a-beschluß ... berlin ist einfach anders Smilie


will man es ohne berliner variante machen, würde der zeitaufwand etwa - je nach ort, anzahl und bereichsgröße der gerichtsvollzieher, deren schläfrigkeit und dem stand der sonne - zwischen 6 und 12 wochen betragen. denn auch der GV muss die räumung nach der GVVO erst mal mit einem vorlauf von 3 wochen ankündigen.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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