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Abmahnung wegen bekanntgegebener Mitgliedschaft

 
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JoeBerres
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:10    Titel: Abmahnung wegen bekanntgegebener Mitgliedschaft Antworten mit Zitat

Auf meiner Internetseite, die ich auch beruflich nutze, habe ich einen Hinweis auf meine Mitgliedschaft in einem Berufsverband e.V.
Das Problem: Ich bin seit Anfang letzten Jahres nicht mehr dort Mitglied.

Jetzt schickt mir der Verein eine Abmahnung von 1.500,00 !! Eur. Ist das überhaupt rechtens? Wenn ja, gibt es dann irgendwelche "Vergleichspreise"?

Für meinen Geschmack ist sowas Abzocke.

Vielen Dank für rege und hilfreiche Antworten... !!!
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sie machen also Falschangaben auf Ihrer Website und nutzen wahrheitswidrig den Namen und damit den Ruf dieses Verbandes.

Nun fordert Sie der Verband auf, dies zu unterlassen und die für die durch Ihr Verhalten ausgelöste Abmahnaung angefallenen Kosten aufzukommen.

Wo ist noch gleich das Problem?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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JoeBerres
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.10.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher, der Verband ist im Recht. Dennoch, ich habe es ja nicht vorsätzlich publiziert, sondern schlicht vergessen, diesen Eintrag zu löschen.

Wo ist hier die Verhältnismässigkeit? Schließlich habe ich mich in keiner Weise über diesen Verband geäußert, lediglich auf eine Mitgliedschaft verwiesen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher, daß 1.500 € gezahlt werden sollen? Welcher Rechtsgrund wird für diese Forderung angegeben? Wenn der Rechtsgrund nur die Aufwendungen für die Abmahnung sein sollten, wäre der Betrag erheblich übersetzt, 50 € dürften da wohl eher angemessen sein.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 00:02    Titel: Antworten mit Zitat

JoeBerres hat folgendes geschrieben::
Schließlich habe ich mich in keiner Weise über diesen Verband geäußert, lediglich auf eine Mitgliedschaft verwiesen.
Ihnen ist aber schon klar, daß die Mitgliedschaft in einem Verband durchaus ein Qualitätsmerkmal sein kann, an dem sich Kunden orientieren können und sollen?
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte unter Nummer 1 oder 2 fallen:

http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/anhang_29.html

Jedenfalls unter §5 Absatz 1 Nr.3:

http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__5.html

Auf Vorsatz kommt es dabei nicht an.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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