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Darf Anwalt Mandat erst annehmen und kurz darauf ablehnen?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

das steht so nicht im OP.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

OP?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

"o"riginal "p"osting, ausgangsfrage.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Zusage der RSV ist sogar schon von Mitte August 2007, von daher stammt auch die Schadensnummer. A hatte sogar schon einen Termin bei diesem Anwalt, musste diesen aber leider aus organisatorischen Gründen (Umstrukturierung der Bundesfinanzverwaltung etc.) absagen und hat mit dem o. g. Schreiben wieder andocken wollen. Auf dieses Schreiben erklärte sich der RA bereit ... (Rest wie gehabt)
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

juggernaut hat folgendes geschrieben::

der zitierte zusatz auf der vollmacht kann daher nur die bedeutung haben, dass sich die bedingung auf das "überhaupt eintrittspflichtig" beziehen soll. und deshalb kann man, wie ich weiter oben schon schrieb, diesen zusatz nur mit "ich bezahle nur, wenn ich geld von der RSV bekomme" übersetzen.

Der Zusatz wurde nicht von einem Anwalt drunter gehauen Winken
Zitat:
mit anderen worten: es ging nicht um die höhe, sondern um das überhaupt. darauf bezieht sich der fred hier.

Du hast deine Interpretation des Beitrags geändert, denn hier ging es noch um
juggernaut hat folgendes geschrieben::
der anwalt hatte die befürchtung, auf der "rechnung" sitzenzubleiben, falls die RSV nicht alles bezahlt, was dieser anwalt verdient hat.

also eben doch "die höhe" und nicht das der RA überhaupt Geld sieht.
Zitat:
die erläuterungen, die ich da zur RSV gebe, hätte auch der RA geben können. allerdings wäre diese auskunft ebenfalls gebührenpflichtig gewesen

Hüstel, die Frage an den Mandanten ob die Deckungszusage abgewartet werden soll oder nicht, mit dem kurzen Hinweis welche zirka Kosten dem Mandanten entstehen könnten bei Ablehung, ist so aufwendig Überrascht

@Niemand2000
Entweder der RA kann oder will nicht ausschließlich zum RSV Billigtarif arbeiten oder
er hat den Zusatz interpretiert wie juggernaut im 2. Anlauf.
Der Rest ist Geschichte ähem, in den ersten Antworten zu finden.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
@Niemand2000
Entweder der RA kann oder will nicht ausschließlich zum RSV Billigtarif arbeiten oder
er hat den Zusatz interpretiert wie juggernaut im 2. Anlauf.
Der Rest ist Geschichte ähem, in den ersten Antworten zu finden.
so weit habe ich dies auch alles verstanden, mich hat es nur verwundert, dass er sich zuerst bereit erklärte, zumal die Deckungszusage bereits aus 2007 stammt.

Vielen Dank für die getätigten Antworten
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Du hast deine Interpretation des Beitrags geändert, denn hier ging es noch um
juggernaut hat folgendes geschrieben::
der anwalt hatte die befürchtung, auf der "rechnung" sitzenzubleiben, falls die RSV nicht alles bezahlt, was dieser anwalt verdient hat.
also eben doch "die höhe" und nicht das der RA überhaupt Geld sieht.

nein, sorry, wenn dieser eindruck entstanden ist - ich hatte aus stilistischen gründen der verdeutlichung nur die darüber zitierte aussage von niemand2000 geändert und dabei nicht darauf geachtet, dass sich dadurch der inhalt meiner ausage nunmehr doch auf die höhe bezog und nicht auf das "ob".

danke für den hinweis.


(der hinweis auf die gebührenpflichtigkeit der auskünfte für die eintrittspflicht der RSV diente auch nur der verdeutlichung, dass auch mandanten über den inhalt ihrer versicherungsverträge zunächst mal selbst informiert sein sollten und die einholung von fachlichem rat dazu ggf auch geld kosten könnte - ich kann mich nicht erinnern, das je abgerechnet zu haben, und gesehen habe ich es bei kollegen bisher auch nicht. aber der umstand, dass es sich dabei mittlerweile um eine art kulanz-service handelt, sollte mandanten nicht darüber hinwegtäuschen, dass dem so ist).
_________________
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 15.03.09, 07:22    Titel: Antworten mit Zitat

Kommando zurück, A hat mittlerweile eine Anwaltsempfehlung seiner RSV in unmittelbarer Wohnortnähe und muss nicht mit dem Nachtbus nach X-Dorf zu diesem Spezialanwalt fahren.
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