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spontane schließung was ist mit den angestellten?

 
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warumdas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:17    Titel: spontane schließung was ist mit den angestellten? Antworten mit Zitat

Guten Abend,
wir haben hier eine kleine Praxis mit zwei Angestellten.
Aus mehreren Gründen werden wir diese Praxis zum Ende des Monats scließen.
Wie sieht die Rchtslage aus im Bezug auf die angestellten?
Gilt in einem solchen Fall auch eine Künigungsfrist?
Was ist, wenn es keinen festen Arbeitsvertrag gibt?
Vielen Dank
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:20    Titel: Re: spontane schließung was ist mit den angestellten? Antworten mit Zitat

warumdas hat folgendes geschrieben::
Gilt in einem solchen Fall auch eine Künigungsfrist?


Warum sollte sie nicht gelten?
Bis zum Ende der Kuendigungsfrist haben die Angestellten ein Recht auf ihr Einkommen und auf vertragsgemaesse Beschaeftigung.

Zitat:
Was ist, wenn es keinen festen Arbeitsvertrag gibt?


Wieso gibt es keinen festen Arbeitsvertrag? (was ist ueberhaupt ein fester Vertrag?)
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warumdas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

es existieren nur bestätigungen über ein arbeitsverhältnis und einen festen lohn aber keinen typischen vertrag
danke
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

das ist doch ein vertrag ...?
_________________
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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warumdas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

eine handgeschriebene bestätigung für einen dritten ohne irgend eine klausl ist in vertrag?
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juggernaut
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

die bestätigen doch, was vereinbart worden ist?

dann sind sie strenggenommen kein vertrag, sondern nur die bestätigung, dass einer geschlossen wurde Smilie
_________________
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das es fuer einen Arbeitsvertrag keine Formvorschrift gibt, ist selbst ein muendlicher Vertrag ein gueltiger Vertrag.
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warumdas
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

da ist was dran.
musss denn einer geschlossen werden?
Und wenn keiner da it welche frist haben wir
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

... es gibt dann aber noch § 5 nachweisgesetz ...
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

warumdas, es wird ganz faktisch einer geschlossen: einer macht das Angebot "du kannst bei mir arbeiten unter meinen Bedingungen, dafuer gebe ich dir das folgende"

Der andere nimmt ihm an indem er wie vereinbart auftaucht und arbeitet.

Die Kuendigungsfrist ist entweder vereinbart worden (bevor du fragst: ja, auch das geht muendlich) oder es gilt ein Tarifvertrag (auch dessen Anwendung kann man muendlich vereinbaren, wenn er nicht bereits aus anderen Gruenden gilt) oder - wenn so gar nichts ausgemacht wurde - nimmt man als Minimum BGB 622.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

warumdas hat folgendes geschrieben::

Und wenn keiner da it welche frist haben wir


Wenn kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, gilt wahrscheinlich §622 BGB für die Kündigungsfristen.

MFG
Matthias
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