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warumdas FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2009 Beiträge: 21
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Verfasst am: 11.03.09, 21:17 Titel: spontane schließung was ist mit den angestellten? |
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Guten Abend,
wir haben hier eine kleine Praxis mit zwei Angestellten.
Aus mehreren Gründen werden wir diese Praxis zum Ende des Monats scließen.
Wie sieht die Rchtslage aus im Bezug auf die angestellten?
Gilt in einem solchen Fall auch eine Künigungsfrist?
Was ist, wenn es keinen festen Arbeitsvertrag gibt?
Vielen Dank |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 11.03.09, 21:20 Titel: Re: spontane schließung was ist mit den angestellten? |
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warumdas hat folgendes geschrieben:: | Gilt in einem solchen Fall auch eine Künigungsfrist? |
Warum sollte sie nicht gelten?
Bis zum Ende der Kuendigungsfrist haben die Angestellten ein Recht auf ihr Einkommen und auf vertragsgemaesse Beschaeftigung.
Zitat: | Was ist, wenn es keinen festen Arbeitsvertrag gibt? |
Wieso gibt es keinen festen Arbeitsvertrag? (was ist ueberhaupt ein fester Vertrag?) |
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warumdas FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2009 Beiträge: 21
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Verfasst am: 11.03.09, 21:27 Titel: |
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es existieren nur bestätigungen über ein arbeitsverhältnis und einen festen lohn aber keinen typischen vertrag
danke |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 11.03.09, 21:34 Titel: |
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das ist doch ein vertrag ...? _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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warumdas FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2009 Beiträge: 21
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Verfasst am: 11.03.09, 21:39 Titel: |
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eine handgeschriebene bestätigung für einen dritten ohne irgend eine klausl ist in vertrag? |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 11.03.09, 21:41 Titel: |
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die bestätigen doch, was vereinbart worden ist?
dann sind sie strenggenommen kein vertrag, sondern nur die bestätigung, dass einer geschlossen wurde _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 11.03.09, 21:41 Titel: |
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Das es fuer einen Arbeitsvertrag keine Formvorschrift gibt, ist selbst ein muendlicher Vertrag ein gueltiger Vertrag. |
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warumdas FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.03.2009 Beiträge: 21
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Verfasst am: 11.03.09, 21:42 Titel: |
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da ist was dran.
musss denn einer geschlossen werden?
Und wenn keiner da it welche frist haben wir |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 11.03.09, 21:43 Titel: |
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... es gibt dann aber noch § 5 nachweisgesetz ... _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 11.03.09, 21:50 Titel: |
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warumdas, es wird ganz faktisch einer geschlossen: einer macht das Angebot "du kannst bei mir arbeiten unter meinen Bedingungen, dafuer gebe ich dir das folgende"
Der andere nimmt ihm an indem er wie vereinbart auftaucht und arbeitet.
Die Kuendigungsfrist ist entweder vereinbart worden (bevor du fragst: ja, auch das geht muendlich) oder es gilt ein Tarifvertrag (auch dessen Anwendung kann man muendlich vereinbaren, wenn er nicht bereits aus anderen Gruenden gilt) oder - wenn so gar nichts ausgemacht wurde - nimmt man als Minimum BGB 622. |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 11.03.09, 21:54 Titel: |
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warumdas hat folgendes geschrieben:: |
Und wenn keiner da it welche frist haben wir |
Wenn kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt, gilt wahrscheinlich §622 BGB für die Kündigungsfristen.
MFG
Matthias |
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