Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.03.09, 21:53 Titel: Anwalt fordert Rechnungsbetrag für Provider
Aaaalso....
ich habe Mitte 2007 für einen Freund einen Mobilfunkvertrag bei einem Provider unterschrieben, und zwar weil er zu der Zeit mehrere Kredite aufgenommen hatte und der Schufa Auszug dementsprechend nicht so toll war.
Ende 2007 (Oktober/November) hatte mir der Freund dann erzählt, dass der Provider vormittags ca. 800 euro abgebucht hatte, um dann wenige Stunden später mit dem Verwendungszweck "falsche Kontonummer" (sinngemäß) per Expressüberweisung zurückgebucht zu werden. Soweit, so gut.
Einen Monat später kam dann bei mir eine Mahnung vom Provider an, dass eben dieser Betrag nicht bezahlt wurde bzw. es zu einer Rücklastschrift gekommen wäre. Da das also natürlich völliger Quatsch ist habe ich dem Provider die Situation schriftlich ausführlich erläutert, und bekam dann rasch Antwort, dass sie sich für meine Bemühungen und intensiven Recherchen bedanken und mich gerne nochmal telefonisch erreichen würden, um den Sachverhalt abschließend zu klären. Weil ich das aber nicht mehr nötig fand habe ich es eben drangegeben.
Ca. ein halbes Jahr später bekam ich dann Post einer ziemlich bekannten Anwaltskanzlei, die den Provider vertritt, und die die Forderung von mir eintreiben will. Um den Sachverhalt schnell zu klären, wollte ich den entsprechenden Kontoauszug als Nachweis hinschicken. Den hat mein Freund aber leider nicht mehr gehabt (in unserem Alter sammelt man sowas nicht so wirklich...)
Nach einigem Hin und Her wurde mir dann wohl etwas mehr Zeit eingeräumt, um diese Kontoauszüge nachträglich noch bei der Bank des Freundes zu besorgen.
Das Problem ist, dass der Freund bei dieser Bank sein Konto schon länger nicht mehr genutzt hatte und die Bank das Konto gesperrt hat (längere Geschichte). Die Bank sieht in dem Freund also totes Kapital und hält es nicht wirklich für nötig, ihm die Kontoauszüge zu besorgen (ewiges Hinhalten, "der Betreuer wird sich bei Ihnen noch melden", blablabla).
Meine eigentliche Frage ist: Was mache ich, wenn die Anwaltskanzlei sich nochmal meldet? Ich bezahle selbstverständlich nicht für etwas was nie in Anspruch genommen wurde, andererseits muss ich das der Kanzlei aber auch hinreichend belegen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, an diese Auszüge zu kommen? Vielleicht anwaltlich?
Bevor jemand damit ankommen will: Nein, der Freund will mich nicht verarschen, ist auch gar nicht möglich, weil ich ja selbst gesehen habe, wie er die karte des providers + pins vernichtet hat. Der Vertrag wurde ja quasi nur wegen dem Handy abgeschlossen..
und die grundgebühren ? _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
die grundgebühr (ca. 20€) fällt grundsätzlich an, und bis zur besagten ominösen Mahnung wurde auch nie mehr als dieser Betrag abgebucht, weil eben keine Verbindungen aufgebaut wurden. Seit dieser Sache bucht der Provider allerdings nichts mehr ab und das ganze wird dann wohl sukzessive zu der Gesamtforderung addiert.
vertrag heißt wohl laufzeitbefristet, sagen wir zwei jahre. also grundgebühren für zwei jahre, oder ? _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
ja genau. wie gesagt wurde der grundbetrag bis zu der besagten mahnung normal per lastschrift eingezogen (vom konto des freundes), seitdem nicht mehr.
der vertrag läuft 2 jahre.
dann würde es ggf helfen, sich die zugrunde liegende rechnung einmal kommen zu lassen - mindestumsatz? _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.