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Trunkenheit am Steuer

 
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niggo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 23:30    Titel: Trunkenheit am Steuer Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal folgendes an:

- Person A hat getrunken und fuhr mit dem Auto und 2 Mitfahrern in eine Einbahnstr.
- Polizeiauto kommt entgegen
- Person A parkt das Auto auf dem Bürgersteig
- Person A und Mitfahrer steigen aus und rennen weg
- Auto ist nicht auf Person A sondern auf eine Firma zugelassen

Was kann passieren?
Eigentlich nichts außer unerlaubtes Parken oder?

Danke!
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 00:28    Titel: Ermittlungstätigkeit von Polizei und StA Antworten mit Zitat

Die Polizei und die zuständige Staatsanwaltschaft werden vermutlich schon versuchen zu ermitteln, wer das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat. Kommt das raus oder macht der Halter entsprechende Angaben, wird es möglicherweise schon zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Fahrer A kommen. Wird der A erst viele Stunden oder Tage nach der Trunkenheitsfahrt gefasst, wird es möglicherweise schwierig werden, ihm eine Trunkenheitsfahrt nachzuweisen, weil sich seine BAK (Blutalkohlkonzentration) in der Zwischenzeit sicherlich - zu seinen Gunsten - verändert hat, es sei denn, A oder seine möglicherweise ebenfalls ermittelten Mitfahrer geben zu, dass A total betrunken gefahren ist. Kann dem A die Trunkenheitsfahrt nicht nachgewiesen werden, wird das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen §§ 315 c, 316 StGB, wenn er überhaupt als Fahrer ermittelt worden ist, wohl wahrscheinlich nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt werden.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 11.03.09, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich die ganze Sache lese, wird hier nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt ermittelt werden, sondern wegen eines Parkdeliktes und dem Fahren entgegen der Einbahnstraße.
Allein das Fahren entgegen der Einbahnstraße, das Parkdelikt und das Weggrennen ergeben m.E. nach ganz klar keinen Anfangsverdacht für eine KONKRETE Straftat (sprich daraus auf eine Trunkenheitsfahrt zu schließen, halte ich für zu weit hergeholt).
Der Fahrer hätte hier alles gemacht haben. (Fahren ohne Fahrerlaubnis, den FS oder den Fzg. Schein nicht mitgeführt, Gurtpflicht mißachtet und und und)
Ein konkreter Anfangsverdacht ergibt sich hier jedoch nciht.
Und für alle Zweifler: Verschiedene Verkehrsteilnehmer hauen tatsächlich vor der Polizei ab, nur weil sie den Führerschein vergessen haben oder ähnlich nichtige Dinge. Es muss sich halt niemand selber der Polizei stellen. Weder wegen ner Owi, noch wegen ner Straftat. Winken
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 01:05    Titel: Auto stehen lassen und wegrennen Antworten mit Zitat

Vor der Polizei abhauen, nur weil man den Fahrzeugschein oder Führerschein nicht dabei hat, kommt mir dann doch etwas ungewöhnlich vor ... Aber sei´s drum: Mit dem PKW vor der Polizei flüchten ist die eine Sache, aber das Auto überhastet abstellen und dann wegrennen, dürfte schon eine andere, vielleicht doch etwas ungewöhnliche Sache sein ...

Welchen Anfangsverdacht die Polizei oder die StA hat, sollte man víelleicht doch lieber denen überlassen, denen von Amts wegen dazu die Kompetenz eingeräumt worden ist. Wenn nachts ein Fahrzeug gegen die Einbahnstraße fährt, dann überhastet schnell und falsch abgeparkt wird, die Insassen und der Fahrer flüchten und sich dabei auch sonst ungewöhnlich/auffällig verhalten, so dürfte es nicht so ganz weit hergeholt sein, dass dann auch ein Ermittlungsverfahren - zunächst gegen Unbekannt - wegen einer Trunkenheitsfahrt eingeleitet wird. Was dann aus dem Verfahren wird, ist eine ganz andere Frage, deren Beantwortung rein hypothetischer Natur ist.
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 06:18    Titel: Re: Auto stehen lassen und wegrennen Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Welchen Anfangsverdacht die Polizei […] hat, sollte man víelleicht doch lieber denen überlassen, denen von Amts wegen dazu die Kompetenz eingeräumt worden ist.

Ich denke schon, daß Eierhahn von Amts wegen die Kompetenz eingeräumt worden ist, um zu entscheiden welchen Anfangsverdacht er in so einem Fall hätte.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Immerhin

niggo hat folgendes geschrieben::
- Person A hat getrunken und fuhr mit dem Auto und 2 Mitfahrern in eine Einbahnstr.

schreibt der TE von "Trunkenheitsfahrt und fragt nach den Konsequenzen.

niggo hat folgendes geschrieben::
Polizeiauto kommt entgegen

Wiederum läßt der TE vollkommen offen, wer entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstrasse gefahren ist.

mano
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 11.03.09, 08:39    Titel: Re: Auto stehen lassen und wegrennen Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Vor der Polizei abhauen, nur weil man den Fahrzeugschein oder Führerschein nicht dabei hat, kommt mir dann doch etwas ungewöhnlich vor ...

Ist mir persönlich im Dienst wenigstens zweimal passiert. (und das sind nur die Male, bei denen ich den Fahrer danach auch noch erwischt habe.
Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::

Aber sei´s drum: Mit dem PKW vor der Polizei flüchten ist die eine Sache, aber das Auto überhastet abstellen und dann wegrennen, dürfte schon eine andere, vielleicht doch etwas ungewöhnliche Sache sein ...

Nicht so wirklich. Ist mir persönlich schon mehrfach bei Fahrzeugführern passiert.
Gründe dafür: Fahren ohne Fahrerlaubnis, FS oder Fzg.- Schein nciht dabei, Fahrzeug gestohlen oder unbefugt in Gebrauch genommen, erloschene Betriebserlaubnis, Fahrer ist zur Festnahme ausgeschrieben, ein einziges Mal eine Trunkenheitsfahrt und 2 oder 3 Mal bei denen ich bis heute nicht weiß warum der Fahrer per Fahrzeug bzw. zu Fuß geflüchtet ist, weil ich ihn nicht stellen konnte.
Das passiert zwar nicht jeden Tag, ist aber auch nciht sonderlich ungewöhnlich, wenn man etwas engagiert ist als Polizist und regelmäßig Autos kontrolliert. (oben aufgezählte Fälle sind in knapp 4 Jahren Streifendienst passiert. Und ich wohne nicht in irgendeiner Metropole oder einer Stadt mit sonderlich hoher Kriminalität (im Gegenteil, 3 Jahre habe ich in der, zumindest damals, rein statistisch sichersten Großstadt Deutschland gearbeitet)


Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::

Welchen Anfangsverdacht die Polizei oder die StA hat, sollte man víelleicht doch lieber denen überlassen, denen von Amts wegen dazu die Kompetenz eingeräumt worden ist.

Diese Kompetenz wurde mir durch Ernennung eingeräumt. Winken


Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::

Wenn nachts ein Fahrzeug gegen die Einbahnstraße fährt, dann überhastet schnell und falsch abgeparkt wird, die Insassen und der Fahrer flüchten und sich dabei auch sonst ungewöhnlich/auffällig verhalten, so dürfte es nicht so ganz weit hergeholt sein, dass dann auch ein Ermittlungsverfahren - zunächst gegen Unbekannt - wegen einer Trunkenheitsfahrt eingeleitet wird.

Immer dann, wenn jemand vor der Polizei wegrennt oder sonstwie flüchtet, kommt bei dem jeweiligen Polizisten er "Jagdtrieb" raus. Erstens will man die Person haben, zweitens ist man natürlich der Meinung, dass die Person irgendeine "Scheiße" gemacht haben muss. Aber welcher Natur diese "Scheiße" war, kann i.d.R. nicht festgestelt werden, wenn der Flüchtende nicht gefasst worden ist.
Die Trunkenheitsfahrt, von der ich oben schrieb stellte sich wie folgt dar:
Ich hatte bemerkt, dass der Pkw es vorzog nicht von mir angehalten zu werden. Ich traf bei dem Pkw ein, als der Fahrer schon das Fahrzeug (in diesem Momen) in unbekannte Richtung verlassen hatte. Auf dem Beifahrersitz eine angefangene Flasche Bier.
In diesem speziellen Fall kam natürlich sofort der Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt in mir auf.
Und tatsächlich, der Fahrer hatte auf den Kopp 1,1 Promille. (so zumindest unser Alkotester) Im nachhinen wurde dann nur wegen ner Owi ermittlet, der Bluttest ergab, dass er ganz knapp unter 1,1 Promille lag.
In diesem Einzelfall stimme ich ihnen zu: Hier gab es m.E. genug Anhaltspunkte dafür, dass eine Trunkenheitsfahrt hätte vorliegen können.
Aber nur weil eine Person per Pkw und danach per Pedes flüchtet, liegt m.E. dieser konkrete Tatverdacht nicht vor. dafür hab ich schon zuviele andere Umstände gesehen, unter denen ein Fahrzeugführer gefüchtet ist.
Im Gegenteil, in diesem Sachverhalt würde ich persönlich anfangs von einem EIgentumsdelikt ausgehen. Denn warum sollte der Beifahrer abhauen, wenn der Fahrer voll ist? Das ist mir auch schon passiert, aber da war das Fahrzeug gestohlen.
Meinem DGL ist das mal passiert, da hatte wenigstens einer der beiden ne Schußwaffe in der Hand. (ob das der Grund für die Flucht war, ist unklar, stellen konnten wir beide nicht)

Langer Rede kurzer Sinn:
Es gibt viele Gründe für fliehende Kraftfahrzeugführer. Und dies passiert wirklich wegen m.E. teilweise nichtigen Owi-Tatbeständen.
Nur aus der Flucht eines Kfz.Führers auf eine Trunkenheitsfahrt zu schließen halte ich für zu weit hergeholt und realitätsfremd. Ich kenne übrigens keinen Kollegen und auch keinen DGL, der irgendeine Strafanzeige gegen unbekannt schreiben würde oder dies zulassen würde, wenn ein fliehender Kraftfahrzeugführer nicht gestellt werden konnte und es keine weiteren Anhaltspunkte für eine konkrete Straftat gibt.

@mano:
Der TE schreibt zwar von Trunkenheitsfahrt, er schreibt aber auch, dass niemand gestellt wurde und fragt was passieren kann.
Und ich bin mir recht sicher, dass ich mir meiner Einschätzung richtig liege. Winken
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 10:04    Titel: Re: Trunkenheit am Steuer Antworten mit Zitat

niggo hat folgendes geschrieben::
Hallo,

- Person A hat getrunken ...


Was kann passieren?
Eigentlich nichts außer unerlaubtes Parken oder?
..


Naja; es steht noch der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Raum. Ich sach mal so; nur nen Ticket fürs Parken rantun und dann zum Dönneressen fahren werden die Polizisten wohl kaum machen.
Ziel wird es sein, den Fahrer zu ermitteln und die Trunkenheitsfahrt nachzuweisen.

Und ich sach mal so: doof und hilflos ist die Polizei nicht.
(Obwohl ich auch solche kenne)
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 11.03.09, 10:50    Titel: Re: Trunkenheit am Steuer Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::


Naja; es steht noch der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt im Raum.

Woraus ergibt sich der Veracht für die Polizisten?? Weil jemand vor ihnen weggerannt ist?
Es geht hier weder darum, was wir wissen, noch was tatsächlich los war.
Es geht darum, was die Polizisten mit ihrem beschränkten Wissen dieses Sachverhaltes anfangen können.
Und da auf ne Trunkenheitsfahrt zu schließen halte ich für fern der Realität.
Vermuten können sie was sie wollen. Aber ein Tatverdacht liegt hier m.E. nicht vor.
Wächter hat folgendes geschrieben::

Ich sach mal so; nur nen Ticket fürs Parken rantun und dann zum Dönneressen fahren werden die Polizisten wohl kaum machen.

Stimmt.
Wächter hat folgendes geschrieben::


Ziel wird es sein, den Fahrer zu ermitteln

Definitiv. Und zwar mit allen legalen Mitteln die vorhanden sind.
Wächter hat folgendes geschrieben::


und die Trunkenheitsfahrt nachzuweisen.

Nein. Ziel ist es den Fahrer zu ermitteln und überhaupt erstmal rauszubekommen, was hier überhaupt los ist.
Für den Verdacht gibt es nur mehr als geringe Anhaltspunkte. Die Tatsache alleine, dass ein Fahrzeugführer, der vorher entgegen einer Einbahnstraße gefahren ist (so interpretiere ich den Sachverhalt) sich der Kontrolle entzieht, begründet m.E. noch keinen Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt. Für das Fahrmanöver und die Flucht kann es unzählige Gründe geben.
Ums mal auf den Punkt zu bringen:
Die Polizisten werden alles ihnen mögliche tun, den Fahrer zu ermitteln.
Zusätzlich gibts ne Owi wegen des Park- und Fahrverstoßes.
Lässt sich der Fahrer nicht oder zu spät ermitteln, passiert auch nix wegen der Trunkeheitsfahrt. Wird der Fahrer rechtzeitig ermittelt gibts u.U. ne Blutprobe und entweder ne Strafanzeige oder ne Owi. Abhängig vom BAK.
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Wächter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Da der TE von der Trunkenheitsfahrt schrieb habe ich die übernommen. Was de facto vor Ort von den Polizisten erkannt wird, können wir nicht wissen. Auch den Verdacht nicht.

Wir sollen uns hier (im Forum) jedoch auf das beschränken, was der TE angibt und grds. die Wahrheit annehmen; in der Folge kann ich also auch auf die Trunkenheitsfahrt eingehen.
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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niggo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eure Antworten, hätte Person A das mal gemacht.

Vorab: Person A ist in die falsche Richtung gefahren.

Leider aber ist Person A im Auto sitzengeblieben und wurd dann gebeten auszusteigen.
Das mit dem Pusten hat nicht ganz funktioniert, also musste Person A mit auf das Revier - um 4:30.

- Arzt kam und nahm Blut ab
- Führerschein wurde gegen Widerspruch beschlagnahmt
- Brief kam: 1,94 Promille
- es steht etwas davon "wenn Sie den Verkehrsdelikt nicht begangen haben" ... normal?
- Zusatzfragen müssen beantwortet werden:

1.Warum benutzen Sie, trotz des Alkoholgenusses, das o.g. Fahrzeug und welche Strecke legten Sie zurück?

2. Hatten Sie bereits vor dem Beginn Ihres Alkoholgenusses die Absicht, nach dem Alkoholgenuss ein Fahrzeug zu führen?

- hier will mal wohl Vorsatz herauslocken?

3. Wie viel Alkohol haben Sie wo und wann getrunken?

- wäre folgendes (es ist absurd) möglich: Während Person A am Steuer saß, hatte sie 2 0,5er Bier intus (ca. vor 30 Minuten getrunken). Aus Panik hat sie dann hinten im Einsatzwagen unbemerkt 3 kurze geext?

4. Wie viel Zeit lag zwischen dem Trinkende und Ihrem Fahrtbeginn?


Sehr merkwürdige Situation...
Danke!
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

niggo hat folgendes geschrieben::
- Zusatzfragen müssen beantwortet werden:

Nö, müssen tut A garnichts. Als Beschuldigter hat A das Recht zu schweigen. Und ich an seiner Stelle würde davon auch Gebrauch machen, sprich keine der Fragen 1-4 beantworten.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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