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Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 11.03.09, 22:57 Titel:
Während der Trennungszeit kann die einkommenslose Ehefrau - stark vereinfacht - rund 3/7 des monatlichen Nettoeinkommens des Ehemannes, von dem die monatlichen Kreditraten abzuziehen sind, als Trennungsunterhalt beanspruchen. Von der Ehefrau kann jedoch nach einer Übergangszeit die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erwartet werden. Sie wäre dann in der Lage, ihre Verpflichtung zur Zahlung der Hälfte der monatlichen Kreditraten zu erfüllen.
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