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Verfasst am: 09.03.09, 00:37 Titel: Kaution nicht verzinst
A = Mieter
B = Vermieter
A zieht Ende Mai 08 aus Mietwhg. aus
B behält Kaution bis März 2009
Alle Abrechnungen lagen bereits im Juni 2008 vor und wurden mit Kaution verrechnet. Auf dem Papier.
Kaution erst 10 Montate nach Auszug ausgezahlt. Zinsen nur für die Mietszeit berechnet.
Hat A Anspruch darauf, zu erfahren, wie B Kaution angelegt hatte und v.a. hat er Anspruch auf Verzinsung für den ges. Zeitraum - ergo bis zum Auszahungszeitpunkt?
B macht zudem Kosten für zusätzliche Wohnungsreinigung und zusätzliche Malerarbeiten geltend. Kann er dies 10 Monate nach Auszug oder gibt es hier Fristen innerhalb derer derartige Kosten geltend gemacht werden müssen? Für die Malerarbeiten liegt A eine Rechung in Kopie bei, die Reinigungskosten wurden pauschal berchnet. hat A hier Anspruch auf Nachweise? (Die Wohnung wurde sauber hinterlassen, nur war sie dem B nicht sauber genug...)
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 09.03.09, 08:05 Titel:
Haben sie dies nützliche Funktion schon mal genutzt. Auf ihre Fragen gibt es sicherlich schon vielfach die passende Antwort. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Haben zwar viel zum Thema Kaution gefunden, nicht aber eine AW darauf, bis wann genau die vom Vermieter einbehaltene Kaution verzinst werden muss und ob Ex-Mieter Anspruch darauf hat, zu erfahren, wie diese angelegt wurde.
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