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Kaution nicht verzinst

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 00:37    Titel: Kaution nicht verzinst Antworten mit Zitat

A = Mieter
B = Vermieter

A zieht Ende Mai 08 aus Mietwhg. aus
B behält Kaution bis März 2009

Alle Abrechnungen lagen bereits im Juni 2008 vor und wurden mit Kaution verrechnet. Auf dem Papier.

Kaution erst 10 Montate nach Auszug ausgezahlt. Zinsen nur für die Mietszeit berechnet.

Hat A Anspruch darauf, zu erfahren, wie B Kaution angelegt hatte und v.a. hat er Anspruch auf Verzinsung für den ges. Zeitraum - ergo bis zum Auszahungszeitpunkt?

B macht zudem Kosten für zusätzliche Wohnungsreinigung und zusätzliche Malerarbeiten geltend. Kann er dies 10 Monate nach Auszug oder gibt es hier Fristen innerhalb derer derartige Kosten geltend gemacht werden müssen? Für die Malerarbeiten liegt A eine Rechung in Kopie bei, die Reinigungskosten wurden pauschal berchnet. hat A hier Anspruch auf Nachweise? (Die Wohnung wurde sauber hinterlassen, nur war sie dem B nicht sauber genug...)
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Haben sie dies nützliche Funktion schon mal genutzt. Auf ihre Fragen gibt es sicherlich schon vielfach die passende Antwort.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Haben zwar viel zum Thema Kaution gefunden, nicht aber eine AW darauf, bis wann genau die vom Vermieter einbehaltene Kaution verzinst werden muss und ob Ex-Mieter Anspruch darauf hat, zu erfahren, wie diese angelegt wurde.

Freue mich über Auskunft
Danke
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Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Dann schauen Sie doch bitte mal hier nach: http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html - Abs. 3

Die Mietsicherheit ist bis zur Auszahlung an den Mieter zu verszinsen.
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