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vondie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.03.09, 19:23 Titel: Rüge wegen Fehler des Auszubildenen |
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Hallo,
ist es rechtens, wenn ich eine Rüge wegen eines Fehlers eines Auszubildenen bekomme, der in meinem Büro sitzt. Mein Vorgesetzter meint, ich müsse alles vom Auszubildenen kontrollieren und sei daher verantwortlich.
Er will mir deswegen eine Rüge in mein Arbeitszeignis schreiben.
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank! |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 11.03.09, 19:51 Titel: |
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Kommt auf den Fehler an und die Gesamtsituation.
Es wäre aber extremst ungewöhnlich, wenn ein einzelner Fehler bei der Beaufsichtigung eines Azubis ins Arbeitszeugnis aufgenommen werden dürfte. Das müsste dann schon ein sehr deftiger Klopper sein.
Wahrscheinlicher wäre die Aufnahme einer "Rüge" - was auch immer das juristisch sein mag müsste man genauer klären - in die Personalakte. Hierfür sind die Anforderungen tendenziell niedriger, aber ob berechigt oder nicht hängt auch hier von den Details ab. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 11.03.09, 20:12 Titel: |
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Im Arbeitszeugnis hat das nichts zu suchen.
MfG
Matthias |
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vondie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.03.09, 20:25 Titel: |
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Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Entschuldigung, ich meinte auch Personalakte.
Habe eine Sache gedacht und eine andere geschrieben.
Muss ich so etwas hinnehmen? Wird so etwas nach einer bestimmten Zeit wieder aus der Akte gelöscht. |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 11.03.09, 20:29 Titel: |
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vondie hat folgendes geschrieben:: | Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Entschuldigung, ich meinte auch Personalakte.
Habe eine Sache gedacht und eine andere geschrieben.
Muss ich so etwas hinnehmen? Wird so etwas nach einer bestimmten Zeit wieder aus der Akte gelöscht. |
Theorie: Wenns rechtswidrig sein sollte, dann kann man einiges dagegen tun. Ob das aber *sinnvoll* ist und kein Eigentor, das hängt vom Einzelfall ab.
Praktische Frage:
Gibts einen Betriebsrat? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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vondie noch neu hier
Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 11.03.09, 20:40 Titel: |
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Ja den gibt es und ich werde morgen früh dort vorstellig um den Sachverhalt zu besprechen.
Ich wollte mich hier nur schon einmal informieren, ob ich für Fehler eines Anderen gerügt werden kann. Wenn ich alles des Auszubildenden kontrollieren muss, verbringen ich damit 70 % meiner Arbeitszeit. Das kann doch eigentlich auch nicht im Sinne meines Arbeitgebers sein.
Vielen Dank! |
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questionable content FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 11.03.09, 20:54 Titel: |
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Dann gehen Sie erst einmal zum BR und sprechen dort alles durch. Bleiben Sie dabei geistig offen - es kann in der Tat sein, dass es sich nicht lohnt, gegen eine bloße "Rüge" zu viel Gegenwind zu machen. Das hängt von vielen Details ab.
Wichtiger kann sein, dass Sie eine zusammen mit dem BR eine konkrete Aussage Ihres vorgesetzten bekommen, wie Ihr Umgang mit den Azubis nun praktisch genau auszusehen hat.
Denn sie haben das typische Problem bei solchen Aufsichtssituationen richtig erkannt: In dem Moment, wo man alles und jederzeit beaufsichtigten will oder muss, kommt man zu nichts anderem mehr. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 12.03.09, 08:43 Titel: Re: Rüge wegen Fehler des Auszubildenen |
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vondie hat folgendes geschrieben:: | Mein Vorgesetzter meint, ich müsse alles vom Auszubildenen kontrollieren und sei daher verantwortlich. |
Wurden Sie vom AG mit der Ausbildung dieses Azubis betraut und auf ihre verantwortlichkeit hingewiesen oder wurde der Azubi einfach nur dazugesetzt? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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