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Ich habe da ein kleines Problem mit einem Internetshop. Und zwar habe ich ein Produkt bestellt bzw. gekauft (Kosten: ~48 €), ohne den Service von Trusted-Shops zu benutzen. Am 25.02. war das.
Jetzt bekomme ich heute, 09.02., folgende Mail:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider musste Ende letzter Woche
beim Amtgericht ***** ein Antrag auf Insolvenz gestellt werden.
Sobald das Aktenzeichen des Insolventsgerichts und
der vorlaeufige Insolvenzverwalter bekannt ist,
werden wir Sie weiter informieren.
Bitte pruefen Sie, ob Ihr Kauf ueber Trusted-Shop
versichert war.
Team ********
Also ist mein Geld erstmal weg, deswegen Ich hätte jetzt ein paar Fragen zur Rechtslage:
a) habe ich jetzt nun mein Widerrufsrecht? In der Bestätigungsmail stand folgendes:
Zitat:
Sie koennen Ihre Vertragserklaerung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gruenden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Ruecksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt fruehestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genuegt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an...
b) Habe ich überhaupt eine Chance das Geld zurück zu bekommen, obwohl ich nicht das Angebot von Trusted-Shops verwendet habe?
Wie gesagt, wie ist die Rechtslage, und was könnte ich jetzt tun?
MfG
BlueRay92
P.S. Ich hoffe es ist ok, dass ich den Firmennamen Trusted-Shops benutzte, sonst bitte ersetzen!
Wenn seit Erhalt der Bestätigungsmail noch nicht mehr als zwei Wochen vergangen sind, kann man noch widerrufen.
Allerdings hilft dies zur Rückerlangung des Geldes auch nicht weiter. Dieses wird wohl von dem Shop nicht zurück gezahlt werden. Da es sich nur um eine Insolvenzforderung handelt.
Zu b)
Man kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Gibt es genügend Insolvenzmasse, dann kann man ggf. eine Quotenzahlung erhalten. Erfahrungsgemäß fällt diese allerdings bei Internethändlern sehr mager aus. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an.
Das ist das Problem bei einer Insolvenz. Alle Forderungen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind nun mal nur Insolvenzforderungen. Dabei ist es egal, ob es ein Rückzahlungsanspruch wegen Widerrufs eines Fernabsatzvertrages ist oder z.B. ein Darlehensanspruch einer Bank, der Anspruch auf Mietzahlung des Vermieters oder gar rückständige Unterhaltsschulden.
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