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besonders schwerer Diebstahl

 
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habangst
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 01:00    Titel: besonders schwerer Diebstahl Antworten mit Zitat

Hallo

vorweg ich bin 24, derzeit leider Arbeitslos habe 1 Kind um das ich mich auch sehr viel kümmere.

Vorstrafen:
Betrug in 2 fällen (war keine absicht Lastschrift ging zurück) 15 TS zu 30€
Diebstahl in einem Fall (Januar 2009, alles zugegeben) 50 TS zu 15€

Nun habe ich ein weiteres Problem, wo ich zwar schon einen Anwalt eingeschaltet habe ich aber dennoch ein paar Meinungen hören möchte (keine Rechtsberatung)

Gegen mich läuft momentan noch ein Ermittlungserfahren wg. besonders Schweren Diebstahls laut Beschuldigten Vorladung in einem Fall im schlimmsten Fall aber in 2 fällen. Ich habe max. 10 Laptops von meinen alten Arbeitgeber entwendet gesammt wert max. 10.000€. Das ganze war 2008.

Ich habe das aus finanzieller Not getan, das ist keine ausrede und ich heule auch auf keinen fall rum, konnte keine Miete mehr bezahlen für Essen war kein Geld da.

Bei der DIebstahlsverhandlung meinte die Richter, das wenn wir uns innerhalb von einem Jahr wieder sehen es sofort eine Freiheitsstrafe geben wird ohne Bewährung (war meine allererste Verhandlung).

Nun kommt demnächst das alles auf mich zu eine erneute Verhandlung. Wie stehen die Chancen, das ich mit einer Bewährungsstrafe davon kommen werde? Ich mein der Richter kann doch nicht im vornherrein sagen er sperrt mich das nächste mal direkt ein. (Oder sollte diese aussage einen Erzieherrischen effekt haben?) der bes. schw. Diebstahl der demnächst verhandelt wird, war vor dem Diebstahl wo ich die 50TS bekommen habe.

Mir tut das alles so verdammt leid, habe inzwischen auch aufgrund meiner finanziellen Probleme die Privatinsolvenz angestrebt welche bereits läuft.

Wie ist die Rechtslage?

gruß
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ich halte es für unwahrscheinlich, dass der gleiche Richter erneut verhandelt. Wenn ja, sollte man einen Pflichtverteidiger beantragen.

Meiner Meinung nach ist eine Bewährungsstrafe angebracht.
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Bei einem besonders schweren Fall des Diebstahls - das ist hier vermutlich wegen des hohen Wertes des gestohlenen Gutes der Fall ( auch: T/F 53Aufl. zu §243 Rz. 23) -
ist eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahre vorgesehen.

Die Vorbelastung von insgesamt 65 TS wird ein Richter sicher berücksichtigen.

Insgesamt tendiere ich auch zu @Rembrandt Ansicht, das hier zwar eine Freiheitsstrafe ausgeworfen, welche aber zur Bewährung ausgesetzt wird.


mano
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habangst
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine gelesen zu haben das sofern man nicht umzieht oder den namen wechselt einen der selbe Richter verhandeln wird.

Ich habe wirklich angst ich kann seit Tagen nicht richtig schlafen, googel mich wie verrückt durch urteile.

Ich habe eigentlich ein gutes Elternhaus genossen, das ich derzeit Arbeitslos bin ist nur vorrübergehend da ich wieder auf der Suche bin. Ich habe meine Tochter jeden Tag da meine Freundin noch zur Schule geht. Ich habe im Grunde ein sehr gefestitgtes Leben.

In diesen Dreck bin ich geraten weil ich 2008 ziemliche finanzielle Probleme hatte mitbewohner lies mich mit der Miete hängen es reichte nicht mehr für Nahrung usw. das soll natürlich keine entschuldigung sein aber ihc möchte damit sagen das ich normalerweise nie ein wirklicher verbrecher war.

Es ist also davon auszugehen, das der Richter mir dieses so direkt sagte um mich vor weiteren Straftaten abzuhalten? (Verhandlung war im beschleunigten Verfahren)

Diese Straftat welche allerdings noch aussteht war anfang 2008 also weit vor dem Diebstahl mit dem 50TS.

Einen Anwalt habe ich bereits, sogar einen Fachanwalt für Strafrecht mit 16 Jähriger erfahrung in diesem Bereich, dieser lachte eigentlich schon fast als ich ihm von meiner Gefängniss Angst erzählt hatte. Aber möglich ist ja dennoch alles und wenn der richter ienem soetwas sagt und gleichzeitig aufs Gefängniss rüberzeigt "Das nächste mal wenn wir uns sehen wanden sie direkt darüber ohne Bewährung"
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