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Verfasst am: 12.03.09, 08:37 Titel: Muss ich nach vier Jahren zahlen
Guten Tag,
ich bin seit vier Jahren geschieden und musste bis jetzt keinen Unterhalt zahlen. Meine geschiedene Frau ist voll erwerbstätig und lebt seit drei Jahren mit ihrem Freund zusammen. Für die Kosten die beim Studium unserer Tochter entstanden sind bin ich alleine aufgekommen. Die Ehe dauerte 26 Jahre.
Jetzt hat sie bei ihrem Arbeitgeber nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Ich habe jetzt bedenken, dass sie wegen ihrem Alter (55) kaum noch eine Arbeit finden wird und ich dann für sie Unterhalt zahlen muss.
Kann das auf mich zukommen?
Aufhebungsvertrag aus freien Stücken oder hat Arbeitgeber mit ggf. betriebsbedingter Kündigung "gedroht"?
Insgesamt denke ich aber, dass die sog. Unterhaltskette unterbrochen ist/war, so dass - ohne Gewähr!! - ein Unterhaltsanspruch nicht mehr aufleben dürfte. _________________ Gruß
Peter H.
dann dürfte da eine neue (sog. verfestigte) Lebensgemeinschaft vorliegen, die selbst bei Vorliegen eines etwaigen Unterhaltsanspruches zur (zumindest teilweisen) Verwirkung der Unterhaltsansprüche führt, § 1579 Nr. 2 BGB .
Also, abwarten und Teetrinken! _________________ Gruß
Peter H.
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