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Verfasst am: 12.03.09, 14:36 Titel: Insolvenz - Geldmittel nicht angegeben?
B befindet sich in der Insolvenz. Da er nicht auf ein Auto verzichten möchte, bittet er den K ein Auto auf den Namen des K zu leasen. Der K solle es dem B dann anschließend gegen Erstattung der Leasinggebühren und einem zusätzlichen Obolus "vermieten".
Damit entzieht B ja Geld der Insolvenzmasse , indem er Geldmittel, für das Auto ausgibt.
Dass hier Geldmittel der Insolvenzmasse entzogen werden, sehe ich nicht. Ein Leasingfahrzeug stellt ja keine Insolvenzmasse dar, weil der Leasinggeber ja Eigentümer ist.
Allein, dass B an K Zahlungen leistet, entzieht der Insolvenzmasse auch noch keine Geldmittel. Wenn B den K nämlich z.B. aus seinem unpfändbaren Arbeitseinkommen bezahlt, dann hat das nichts mit der Insolvenzmasse zu tun. Der B kann mit seinem unpfändbaren Einkommen im Prinzip machen was er will.
Einzig, wenn der Nutzungsvertrag zwischen B und K vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurde, müsste B aufpassen. K wäre nämlich mit seinen Forderungen Insolvenzgläubiger und B darf nach Insolvenzeröffnung nicht mehr an Insolvenzgläuiber zahlen. Wenn jedoch alles nach Insolvenzeröffnung vereinbart wurde, gibt es kein Problem.
Wenn B den K nämlich z.B. aus seinem unpfändbaren Arbeitseinkommen bezahlt, dann hat das nichts mit der Insolvenzmasse zu tun. Der B kann mit seinem unpfändbaren Einkommen im Prinzip machen was er will.
Genau richtig, mit seinem unpfändbaren Einkommen kann B tun, was er will.
Und aus etwas anderem kann er schließlich nicht zahlen, der pfändbare Betrag steht ihm schließlich nach Eröffnung nicht mehr zur Verfügung.
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