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Unzumutbare Zustände

 
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SyriXs83
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:33    Titel: Unzumutbare Zustände Antworten mit Zitat

Hallo. Ich habe folgendes Anliegen.

Seit Mai 08 gibt es ständig neue Probleme mit dem Vermieter, der zur Zeit auch die Wohnung unter uns renoviert und dort einziehen will. Allerdings geht das jetzt schon seit Mitte des letzten Jahres. Unerträglicher Lärm ist an der Tagesordnung, auch bei Ruhezeiten und Mittagspausen. Es wurde schon mehrmals unangekündigt das Wasser abgedreht wegen den Arbeiten. Seit Wochen stehen Müllreste vor unserer Haustür (ein Highlight darunter war eine alte Kloschüssel).

Dazu kommt, dass wir seit längerem Schäden in der Wohnung haben. Zum Beispiel sind die Wohnzimmerfenster undicht. Wir müssen dadurch deutlich mehr heizen um überhaupt Wärme im Zimmer zu haben. Mehrfalls kamen die Versprechen, was dagegen zu tun. Der Vermieter wollte Angebote einholen usw. Bis heute ist allerdings nichts passiert. Stattdessen fließen unsere Mietgelder in die Sanierung seiner Wohnung unter uns.
Dazu gab es in der Wohnung über uns sogar schon Probleme mit der Gastherme. Es roch öfter nach Gas. Man hat langsam ernsthafte Befürchtungen hier im Haus. Auch die defekte Haustüre, die ohne Schlüssel zu öffnen ist, trägt nicht zu mehr Sicherheitsgefühl bei.

Kurz gesagt. Mein Gefühl ist, dass nur seine Bedürnisse geregelt werden. Er saniert die Wohnung, die er bezieht und kümmert sich nicht um die restlichen Probleme im Haus, von denen genug vorhanden sind. Man fühlt sich auf gut Deutsch gesagt ziemlich veräppelt.

Nun frage ich mich, wie die Rechtslage ist.. Kann ich eine Mietminderungen durchsetzen? Und vor allem.. Wenn ja, wie kann mir geholfen werden?
Ich hab in diesen Rechtsdingen wirklich wenig Ahnung und für einen Anwalt fehlt mir das nötige Kleingeld.. Nur will ich mir nicht mehr länger auf der Nase herumtanzen lassen.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Mietminderung kann vielleicht gemacht werden. Kommt auf die konkreten Umstände an. Nicht jeder Mangel berechtigt zu einer Minderung. Dazu muss der Mangel nicht unerheblich sein. Wenn die Wohnzimmerfenster schon immer so waren, wird man sagen können dies ist vertragsgemäßer Zustand. Dann ist das kein Mangel. Erst wenn sich der Zustand der Fenster seit der Anmietung verschlechtert hat, kann von einen Mangel gesprochen werden. Ferner könnte der VM wahrscheinlich die Miete sogar erhöhen wenn er neue Fenster einsetzt, da dies als Modernisierung zählt.
Mehr heizen wird auch erstmal keine Minderung begründen können, erst wenn Temperaturen von weniger als 18 Grad erreicht werden, sprechen die Gerichte dem Mietern eine Minderung zu.
Eine Mietminderung sollte daher immer mit Rücksprache eines Anwalts für Mietrecht erfolgen. Sonst kann es Probleme geben. Allerdings beseitigt eine Mietminderung die Probleme nicht, es kann gut sein das der VM einfach die Minderung ignoriert und fleissig weiter seine Wohnung renoviert/saniert.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:28    Titel: Re: Unzumutbare Zustände Antworten mit Zitat

SyriXs83 hat folgendes geschrieben::

Stattdessen fließen unsere Mietgelder in die Sanierung seiner Wohnung unter uns.


Was sollte dagegensprechen? Es ist das Geld was dem Vermieter gehört.
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Seit Mai 08 gibt es ständig neue Probleme mit dem Vermieter, der zur Zeit auch die Wohnung unter uns renoviert und dort einziehen will. Allerdings geht das jetzt schon seit Mitte des letzten Jahres. Unerträglicher Lärm ist an der Tagesordnung, auch bei Ruhezeiten und Mittagspausen.
Als Beispiel ein Urteil:
Zitat:
Erhebliche Bauarbeiten und Baulärm im und am Haus über sechs Monate hinweg - LG Hannover, 28.05.1986 - 1 S 46/86, WM 86, 311 Mietminderung = 22%

Zitat:
Dazu kommt, dass wir seit längerem Schäden in der Wohnung haben. Zum Beispiel sind die Wohnzimmerfenster undicht. Wir müssen dadurch deutlich mehr heizen um überhaupt Wärme im Zimmer zu haben. Mehrfalls kamen die Versprechen, was dagegen zu tun
Wenn die Mängel erst jetzt bemerkt wurden, dann kann man den Vermieter von diesen Mängeln in Kenntnis setzen und mit diesem Datum auch die Miete mindern.

Mietminderungen: Mietminderungen sind individuelle Vorgänge. Der Mieter trägt die Beweislast.

Instandsetzung/Instandhaltung: nach § 535 BGB hat der Vermieter "die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten“.

Kündigungsfristen: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate (unabhängig von der Mietdauer).Gekündigt bis 3.Werktag eines Monats, Ende des Mietvertrages mit Ablauf des übernächsten Monats.
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SyriXs83
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Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:52    Titel: Re: Unzumutbare Zustände Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
SyriXs83 hat folgendes geschrieben::

Stattdessen fließen unsere Mietgelder in die Sanierung seiner Wohnung unter uns.


Was sollte dagegensprechen? Es ist das Geld was dem Vermieter gehört.



Nunja, ich kann aber wohl erwarten, dass von der Miete, die ich zahle auch die Kosten für Reperaturen in meiner Mietwonung übernommen werden oder?

Danke Motz fuer die Antwort. Das bringt mich schon mal weiter. Was waeren denn jetzt die nächsten Schritte, die ich einleiten kann?. Ich bin zur Zeit arbeitslos. Besteht ein Recht meiner Seits auf einen Anwalt bzw. gibt es Mittel und Wege Hilfen zu bekommen um einen Anwalt in so einer Sache zu finanzieren? Ich hab in meiner Situation natürlich Bedenken vor weiteren höheren Kosten...
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das zuständige Amtsgericht hat die Möglichkeit zur Hilfe, wenn man anwaltlichen Rat benötigt.
Da gibt es eine Art Beratungsschein. Genaues erfährt man dort. Verlegen
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 16:10    Titel: Re: Unzumutbare Zustände Antworten mit Zitat

SyriXs83 hat folgendes geschrieben::
Nunja, ich kann aber wohl erwarten, dass von der Miete, die ich zahle auch die Kosten für Reperaturen in meiner Mietwonung übernommen werden oder?


Für Instandsetzung und Erhaltung ist der Vermieter zuständig soweit die Mietsache seit Einzug verschlechtert wurde. Aber die Tatsache das der Mieter Miete zahlt begründet keinen Anspruch auf Erneuerung.
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