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A und B haben zu gleichen Teilen eine GmbH
zu gleichen Teilen Stimmrecht und gegenseitiges Vorkaufsrecht der jeweiligen Anteile
A + B sind sich nun böse uns machen von VK-recht keinen gebrauch
A führt die Geschäfte allein ohne Absprache
B steht aussen vor kann nicht verkaufen
A ist ostEU
B ist ist in D
Das Vorkaufsrecht heißt VorkaufsRECHT, weil man das Recht - aber nicht die Pflicht - hat, etwas zu kaufen. Wenn A und B also ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben, wird eben an jemanden anderen verkauft. Wenn sich denn einer findet.
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