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Hi,
folgende Sache.
In einem Internet Forum gab es eine rege Diskussion über Ausländer.
Im Zuge dieser Diskussion wurden Türken als Zitat:"minderwertige Rasse" bezeichnet. Der User hat dann später zwar gemeint es sei nicht sein ernst gewesen, aber das fällt doch eindeutig unter Verhetzung, oder?!
Wenn ich dies nun bei der Staatsanwaltschaft anzeige wird es doch zu einer Verurteilung (Geldstrafe?) kommen?!
Könnte es ein Problem sein, dass der Forum Server in Gibraltar steht und es so behandelt wird als ob die Straftat in Gibraltar begangen wurde?
Der Poster kommt zudem noch aus Österreich,kann da die deutsche Staatsanwaltschaft was machen?
Im Zuge dieser Diskussion wurden Türken als Zitat:"minderwertige Rasse" bezeichnet. (...) das fällt doch eindeutig unter Verhetzung, oder?!
Könnte es durchaus.
Wenn das
Zitat:
Der User hat dann später zwar gemeint es sei nicht sein ernst gewesen
zutrifft dann nicht. Man muss schon absichtlich gehandelt haben, um sich in dieser hinsicht strafbar zu machen.
abm hat folgendes geschrieben::
Wenn ich dies nun bei der Staatsanwaltschaft anzeige wird es doch zu einer Verurteilung (Geldstrafe?) kommen?!
Nein, so einfach ist Jura nicht. Dazwischen kann es immer noch zu einer Einstellung oder zu einem Freispruch aus fehlender Schuld oder aus Mangel an Beweisen kommen.
abm hat folgendes geschrieben::
Könnte es ein Problem sein, dass der Forum Server in Gibraltar steht und es so behandelt wird als ob die Straftat in Gibraltar begangen wurde?
Nein, das ist nicht das Problem.
abm hat folgendes geschrieben::
Der Poster kommt zudem noch aus Österreich,kann da die deutsche Staatsanwaltschaft was machen?
Das könnte eher ein Problem sein. Wie das hier genau aussieht, kann jemand anders bestimmt besser erklären. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 12.03.09, 19:12 Titel: Volksverhetzung im Ausland begangen?
Die Volksverhetzung ist in § 130 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie ist keine Katalogtat nach § 5 StGB, möglicherweise aber eine solche nach §§ 6,7 StGB. Fraglich ist allerdings, ob hier überhaupt eine Auslandstat vorliegt, denn der Empfänger hat ja hier möglicherweise im Inland gesessen, so dass es unter Umständen sein könnte, dass der sogenannte strafrechtliche "Erfolg" hier im Inland eingetreten ist. Die Voraussetzungen von § 9 StGB, der den Tatort regelt, wären wohl hier genau zu prüfen.
Wenn der Teilnehmer des Forums T der Meinung ist, das Verhalten des Users U müsste zur Anzeige gebracht werden und es reiche nicht aus, dem U innerhalb des Forums die Meinung "zu geigen", kann T den Sachverhalt einer deutschen Staatsanwaltschaft (StA) anzeigen, dann wird T ja sehen, was die StA aus der Sache macht. Wenn die deutsche StA die Sache nicht verfolgt, teilt sie dem T ja vielleicht auch mit, an wen er sich stattdessen wenden muss.
Im Zuge dieser Diskussion wurden Türken als Zitat:"minderwertige Rasse" bezeichnet.
Ach ich denke wir sind schon soweit aufgeklärt, dass Leser maximal den Verfasser minder bewerten, aber dass wohl kaum der öffentliche Frieden in Gefahr ist.
Wie kann mein sowas unabsichtlich posten?
Ist es nicht egal ob das ernst gemeint ist ode rnicht? Über sowas sollte man mMn keine Scherze machen.
Ich meine nicht, dass er es unabsichtlich im Sinne von aus Versehen geschrieben hat, sondern eben wie er gesagt hat, nicht ernst gemeint hat, also nie das türkische Volk herabsetzen wolle, sondern ironisch, witzig oder sarkastisch sein wollte oder missverstanden wurde oder was auch immer war. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Wieso macht die Polizei trotz Hinweis nichts gegen solche Internetseiten?
Das kann doch von uns keiner wissen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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