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einbehalten von Geschäftsunterlagen--Betrug?

 
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eztul
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:25    Titel: einbehalten von Geschäftsunterlagen--Betrug? Antworten mit Zitat

A + B haben zusammen eine GmbH Beide GF + GESELL.


A + B sind zerstritten

A führt Gmbh Ohne Absprache allein

B steht aussen vor seit 2 Jahren keine Bilanz Und Keine Dividende
absolut nix

Ist hier STRAFRECHTLICH auf BETRUG zu gehen????????????ß


Wie sieht die es damit aus

Danke im voraus
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:39    Titel: Betrug oder nicht Antworten mit Zitat

Dem bisher geschilderten Sachverhalt sind m. E. leider keine Anhaltspunkte für betrügerisches Verhalten des A zu entnehmen. Die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch) sind Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden. Zu einer Täuschung, einem Irrtum und einem Schaden ist bisher nichts vorgetragen worden. Vielleicht hat der A aber auch andere Straftatbestände verwirklicht, z.B. Untreue oder Insolvenzverschleppung o.ä. Das kann B ja nur dann beurteilen, wenn er endlich mal die Geschäftspapiere zu sehen bekommt, die er selbstverständlich als Gesellschafter und Geschäftsführer einsehen darf.

Die "Lösung" des Falles dürfte also viel eher im Zivilrecht und nicht im Strafrecht zu suchen sein. Notfalls voreinem Zivilgericht müsste B also seinen Anspruch gegenüber A auf volles Einsichtsrecht in alle Geschäftspapiere durchsetzen. A allein wird das möglicherweise, insbesondere wenn die Gesellschafter sehr zerstritten sind - was immer wieder vorkommt - allein nicht schaffen. A könnte sich an einen Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht wenden. Dieser könnte dann evtl. weiterhelfen.
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