Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.03.09, 12:25 Titel: keine Rechnung - trotzdem Inkassoforderung
Hallo,
Frau A bekommt unerwartet von einem Inkassobüro Post, wegen einer nicht gezahlten Rechnung. Frau A ist sich keiner Schuld bewusst, zumal sie keine Rechnung und auch keine Mahnung bekommen hat.
Grds. wäre die Firma bzw. das Inkassobüro ja erstmal verpflichtet den Zugang nachzuweisen. Wie sieht das in der Praxis denn aus?
Angenommen man begleicht nur die Hauptschuld. Wären die angefallenen Nebenkosten dann per gerichtlichem Mahnbescheid mit anschliessendem Gerichtsverfahren eintreibbar? Ich vermute mal ja oder?
Wie stehen denn prinzipiell die Chancen in einem Gerichtsverfahren. Der Nachweis des Zugangs von Rechnung und Mahnungen kann mit Sicherheit weder von der Firma, noch von dem Inkassobüro erbracht werden.
Bei einem geringen 2 stelligen Kostenanteil wäre das Prozessrisiko trotzdem relativ hoch oder?
Angenommen man begleicht nur die Hauptschuld. Wären die angefallenen Nebenkosten dann per gerichtlichem Mahnbescheid mit anschliessendem Gerichtsverfahren eintreibbar? Ich vermute mal ja oder?
Nur dann, wenn es sich um einen Verzugsschaden handelt, für dessen Nachweis m.W. der Gläubiger in der Beweispflicht steht. Insofern würde ich die angestrebte Vorgehensweise unterstützen, sofern die HF unstrittig ist.
flipmow hat folgendes geschrieben::
Bei einem geringen 2 stelligen Kostenanteil wäre das Prozessrisiko trotzdem relativ hoch oder?
Warum sollte der Gläubiger ein Zivilprozessverfahren anstreben, wenn doch
flipmow hat folgendes geschrieben::
Der Nachweis des Zugangs von Rechnung und Mahnungen kann mit Sicherheit weder von der Firma, noch von dem Inkassobüro erbracht werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.