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keine Rechnung - trotzdem Inkassoforderung

 
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.03.09, 12:25    Titel: keine Rechnung - trotzdem Inkassoforderung Antworten mit Zitat

Hallo,

Frau A bekommt unerwartet von einem Inkassobüro Post, wegen einer nicht gezahlten Rechnung. Frau A ist sich keiner Schuld bewusst, zumal sie keine Rechnung und auch keine Mahnung bekommen hat.

Grds. wäre die Firma bzw. das Inkassobüro ja erstmal verpflichtet den Zugang nachzuweisen. Wie sieht das in der Praxis denn aus?

Angenommen man begleicht nur die Hauptschuld. Wären die angefallenen Nebenkosten dann per gerichtlichem Mahnbescheid mit anschliessendem Gerichtsverfahren eintreibbar? Ich vermute mal ja oder?

Wie stehen denn prinzipiell die Chancen in einem Gerichtsverfahren. Der Nachweis des Zugangs von Rechnung und Mahnungen kann mit Sicherheit weder von der Firma, noch von dem Inkassobüro erbracht werden.

Bei einem geringen 2 stelligen Kostenanteil wäre das Prozessrisiko trotzdem relativ hoch oder?

lg
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DMC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.07.2005
Beiträge: 166
Wohnort: Schwaben

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 17:52    Titel: Re: keine Rechnung - trotzdem Inkassoforderung Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Angenommen man begleicht nur die Hauptschuld. Wären die angefallenen Nebenkosten dann per gerichtlichem Mahnbescheid mit anschliessendem Gerichtsverfahren eintreibbar? Ich vermute mal ja oder?

Nur dann, wenn es sich um einen Verzugsschaden handelt, für dessen Nachweis m.W. der Gläubiger in der Beweispflicht steht. Insofern würde ich die angestrebte Vorgehensweise unterstützen, sofern die HF unstrittig ist.

flipmow hat folgendes geschrieben::
Bei einem geringen 2 stelligen Kostenanteil wäre das Prozessrisiko trotzdem relativ hoch oder?

Warum sollte der Gläubiger ein Zivilprozessverfahren anstreben, wenn doch
flipmow hat folgendes geschrieben::
Der Nachweis des Zugangs von Rechnung und Mahnungen kann mit Sicherheit weder von der Firma, noch von dem Inkassobüro erbracht werden.


Gruß
DMC
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 12.03.09, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Nunja ich habe einfach mal unterstellt, dass bei einem normalen Brief nie eine Zustellung bewiesen werden kann. Winken
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