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Verfasst am: 12.03.09, 21:40 Titel: Versetzung ohne Mitbestimmung des BR nach §95 III satz 2
ein fall aus der Praxis: AG verstezt einen MA innerhalb des Betriebs ohne den Betriebsrat anzuhören oder überhaupt zu informieren. Als der BR nach einem Monat beobachtet, daß der MA wirklich an seinem neuen Platz bleibt, und seine Aufgabengebiet ist um etwa 90 % anders und hat einen neuen Vorgesetzten, und aus kaufmännischen ins Gewerblichen (spricht von Kundenbetreung ins Lager Warenausgang), stellt der BR den AG zu Rede und wirft den AG seine Pflichten nach §99 BetrVG zu verletzten und verlangt eine sofortige Rückkehr des MA an sein alten Platz oder das Verfahren für eine Versetzung anzuleiten.
AG sagt trocken, dies ist keine Versetzung nach §95 III 2, also brauche den BR nicht anzuhören. Wie ist die Rechtslage ?
Verfasst am: 12.03.09, 21:52 Titel: Re: Versetzung ohne Mitbestimmung des BR nach §95 III satz 2
kodl hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage ?
Der Arbeitgeber hat bekanntlich eine personelle Einzelmaßnahme nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu unterlassen, solange er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht beachtet.
Dies kann der Betriebsrat, wenn er will, nach den Regeln des § 101 BetrVG erzwingen. Bei groben Verstößen kommt neben dem Unterlassungsanspruch nach § 101 BetrVG auch ein Vorgehen nach § 23 Abs. 3 BetrVG in Betracht.
Ob nun der Ausnahmetatbestand des § 95 III 2 BetrVG hier greift - Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung - ist keine Frage der Rechtslage, sondern der Tatsachen. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
welche Tatsachen wären zmb. wann trifft so ein Fall vor??? Der MA war 1 Jahr an seinem alten Platz beschäftigt. Nur dieser Platz, allein für einen Kunden verantwortlich. Also kann hier von "üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt" nicht die Rede sein, oder?
welche Tatsachen wären zmb. wann trifft so ein Fall vor???
Gibt's eigentlich diese komischen blau-weißen Bücher noch, oder diese dicke rote Schwarte? Stehen üblicherweise im Betriebsratsbüro. Guck doch mal darin nach. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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