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Verfasst am: 12.03.09, 23:29 Titel: Steuerliche Behandlung bei Wohnrecht
Bei einem Mehrfamilienhaus ist folgende Wohnsituation angenommen:
- Erdgeschoß: vermietete Wohnung mit 100 qm
- 1.OG: Wohnung mit 90 qm (Mutter hat Wohnrecht, zahlt keine Miete und keine Nebenkosten)
- 2. OG: Wohnung mit 110 qm, bewohnt von Tochter, die Vermieterin ist
Wie würde sich die obige Situation bei der Einkommensteuererklärung in Anlage V darstellen?
Wäre folgende Betrachtungsweise richtig?
Gesamter Wohnraum beträgt 300 qm
Anteil der Ausgaben für Instandhaltung, die nicht mit den den Vermietungseinkünften zusammenhängen beträgt 200qm/300qm = 67%. Dies würde bedeuten, dass nur 33 % der Instandhaltungskosten als Werbungskosten umgelegt werden können.
Ist es möglich, dass die Tochter als Vermieterin auch für das 1.OG (mit Wohnrecht der Mutter) einen entsprechenden Anteil des Instandhaltungsaufwandes ansetzen kann, da die Tochter verpflichtet ist, die Wohnung instand zu halten, obwohl sie keine Miete dafür erhält?
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