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Teilung eines Grundstücks bei offener Bauweise

 
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schleiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:43    Titel: Teilung eines Grundstücks bei offener Bauweise Antworten mit Zitat

Ein Grundstück mit einem Block aus sechs Wohnhäusern(in NRW), die aneinander gebaut sind,
soll aufgeteilt werden.

Der Block war bei der Estellung des B-Plan vorhanden.

Der Bebauungsplan schreibt eine offene Bauweise vor.

Ist eine Teilung in sechs Einheiten bei offener Bauweise möglich oder
muß erst der B-Plan geändert werden ?

Es fehlen die Grenzabstände.

Ist meine Darstellung verständlich ?
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe § 22 Abs. 2 Satz 2 der Baunutzungsverordnung.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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schleiden
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es so, daß geteilt werden kann, wenn die Länge von 50 Meter je Wohnhausblock
nicht überschritten wird ?

Wie sind Garagen bei der Längenbestimmung zu betrachten ?
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Stadtplaner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 290

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen...

die Frage stellt sich, ob nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO alle Gebäudeformen zugelassen sind oder z.B. nur Hausgruppen (Reihenhäuser) zugelassen sind. Darin liegt eine „Modifikation" der offenen Bauweise, die dem Begriff des Hausgruppe (und des Doppelhauses) eine eigenständige, das Abstandsgebot an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwindende Bedeutung verleiht ein Sonderfall der offenen Bauweise.
Ferner sind in den Abstandsflächen zugelassene Anlagen wie (z.B. Grenzgaragen) nicht in die Längenbestimmung hinzuzurechnen.
Zu beachten ist ferner § 19 Abs. 2 BauGB, das insbesondere die Grundflächen (-zahl) und die Überschreitungsregelungen des § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO.
_________________
So long
A+S
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schleiden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.08.2005
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Informationen.

In einem Gebiet mit einer GRZ von 0,4 sind Grundstücke mit Garagen zu bilden.

Muß die GRZ auch dabei eingehalten werden ?
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