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Was bedeutet "zumutbar"

 
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hyperbel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:54    Titel: Was bedeutet "zumutbar" Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

habe eine kurze Frage bezüglich der Formulierung "zumutbar"

Einem betroffenen werden Leitsungen gemäß §31 SGB II gekürzt, weil er eine Trainingsmaßnahme abgebrochen hat.
In dieser Trainingsmaßnahme waren Leute mit Ihm, die schwierigkeiten hatten ihren Namen korrekt zu schreiben und einen Computer nicht an und ausschalten konnten.
Meiner Meinung nach alles andere als zumutbar.
Was würde in so einem konkreten Fall das Wort "zumutbar" bedeuten und könnte man erfolgreich die Sanktion abwenden?

Vielen Dank im Vorraus

MFG

Hyperbel
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Im Sachverhalt ist absolut Nichts vorgetragen, was für sich genommen auch nur ansatzweise eine Unzumutbarkeit der Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme begründen könnte.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Potreli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

da geht es nicht darum, ob die Leute, die mir dir die Maßnahme machen zumutbar sind, sondern die Maßnahme(Maßnahmeinhalt soll geeignet sein) selber

z.B. Diplom-Informatiker erhält Maßnahme "Computereinschalten leicht gemacht"
---> nicht zumutbar, da Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit zu beachten sind


Zuletzt bearbeitet von Potreli am 12.03.09, 20:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 12.03.09, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

War der Teilnehmer selbst in dieser Maßnahme denn auch überfordert? Mußte er deshalb abbrechen? Ist er denn des Schreibens mächtig und kann er seinen Namen selbst schreiben?
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 12.03.09, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Potreli hat folgendes geschrieben::
z.B. Diplom-Informatiker erhält Maßnahme "Computereinschalten leicht gemacht"
---> nicht zumutbar, da Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit zu beachten sind

Aber ein Diplom-Informatiker sollte doch in der Lage sein, einen Computer ein- und auszuschalten?!
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Potreli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

jA genau, da hast du recht- DARUM habe ich auch geschrieben "nicht zumutbar"
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was "Zumutbar" im Sinne des SGB II ist, läßt sich z.B. dem § 10 SGB II entnehmen. Winken
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 12.03.09, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Potreli hat folgendes geschrieben::
jA genau, da hast du recht- DARUM habe ich auch geschrieben "nicht zumutbar"
Warum bewirbt sich der TE dann nicht bei der ARGE, um selbst solche Kurse zu geben?
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 22:12    Titel: Re: Was bedeutet "zumutbar" Antworten mit Zitat

hyperbel hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,

habe eine kurze Frage bezüglich der Formulierung "zumutbar"[.]

Einem betroffenen werden Leitsungen gemäß §31 SGB II gekürzt, weil er eine Trainingsmaßnahme abgebrochen hat.
In dieser Trainingsmaßnahme waren Leute mit Ihm, die schwierigkeiten hatten [,] ihren Namen korrekt zu schreiben und einen Computer nicht an[-] und ausschalten konnten.
Meiner Meinung nach [ist] [das] alles andere als zumutbar.
Was würde in so einem konkreten Fall das Wort "zumutbar" bedeuten [,] und könnte man erfolgreich die Sanktion abwenden?

Vielen Dank im Vorraus

MFG

Hyperbel


Nicht jeder, der seinen Namen korrekt schreiben kann, hat damit auch das Recht erworben, im Glashaus zu sitzen und mit Steinen zu werfen.

@questor: Dankeschön...

_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“


Zuletzt bearbeitet von kdM am 13.03.09, 21:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 01:30    Titel: Re: Was bedeutet "zumutbar" Antworten mit Zitat

hyperbel hat folgendes geschrieben::
Hallo Leute,

habe eine kurze Frage bezüglich der Formulierung "zumutbar"

Hyperbel


Zumutbarkeit, die Angemessenheit einer Anforderung, in der Rechtsprechung Kriterium bei der Beurteilung eines Sachverhalts.

Zumutbarkeit ist dann gegeben, wenn etwas so beschaffen ist, dass man es jemand anderem abverlangen kann. Vom Gesetz her bedeutet dies, dass in einem zu rechtfertigenden, angemessenen Maß jedem ein bestimmtes Verhalten zuzumuten ist. Dabei orientiert sich die Zumutbarkeit sowohl an persönlichen Voraussetzungen und Belangen als auch an allgemeinen Verhaltensnormen. Der Begriff der Zumutbarkeit wird vor allem im Strafrecht angewandt. Hier sind beispielsweise Tatbestände der Unterlassung, Fahrlässigkeit, Notwehr, unterlassene Hilfeleistung und Schwangerschaftsabbruch eng mit der Frage verbunden, inwieweit ein bestimmtes Verhalten rechtlich zu fordern und damit zumutbar ist. Eine festgestellte Nichtzumutbarkeit kann einen außerhalb des Gesetzes liegenden Grund für eine Schuldausschließung bieten. Im Steuerrecht ist die Zumutbarkeit bei der steuerlichen Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen von Bedeutung. Diese sich aus besonderen Umständen (z. B. Behinderung, Pflegebedürftigkeit) ergebenden Ausgaben sind absetzbar, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen.

Im Rahmen der Hartz-Reformen wurde für Arbeitssuchende der Begriff der Zumutbarkeit erweitert. Einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist gemäß § 10 SGB II jede Arbeit zumutbar, auch wenn sie seiner Ausbildung oder bisherigen Tätigkeit nicht entspricht, als geringerwertig anzusehen ist oder wenn der Beschäftigungsort von seinem Wohnort weiter entfernt liegt als seine bisherige Arbeitsstelle. Unzumutbar ist eine Arbeit nur noch in wenigen Fällen, z. B. wenn der Arbeitssuchende zu einer Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist oder wenn die Erziehung eines Kleinkindes oder die Pflege eines Angehörigen durch die Arbeitsaufnahme gefährdet wäre. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) kann gekürzt werden, wenn ein Arbeitssuchender sich ohne triftigen Grund weigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen (§ 31 SGB II).
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zur Ergänzung des Beitrages von Peacekeeper und zur Vertiefung hier die BA-Weisungen:
  1. zur Zumutbarkeit (PDF, 59 KB) und

  2. zur Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II (PDF, 277 KB)
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Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Potreli hat folgendes geschrieben::
jA genau, da hast du recht- DARUM habe ich auch geschrieben "nicht zumutbar"


Natürlich ist solch ein Kurs zumutbar.

Fraglich ist, ob er sinnvoll ist. Aber das steht ja hier nicht zur Debatte.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Der Jimi hat folgendes geschrieben::
...
Fraglich ist, ob er sinnvoll ist. Aber das steht ja hier nicht zur Debatte.

Nun, diejenigen die in solchen Maßnahmen sind, gelten als nicht Arbeitslos oder Arbeitssuchend. Dies senkt die Zahl in der Arbeitslosenstatistik und die Agentur für Arbeit und die Bundesregierung kann dann mit Stolz verkünden, wie erfolgreich sie doch sind.
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Der Jimi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Darum geht es hier doch nicht.
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Der Jimi hat folgendes geschrieben::
...
Fraglich ist, ob er sinnvoll ist. Aber das steht ja hier nicht zur Debatte.

Nun, diejenigen die in solchen Maßnahmen sind, gelten als nicht Arbeitslos oder Arbeitssuchend. Dies senkt die Zahl in der Arbeitslosenstatistik und die Agentur für Arbeit und die Bundesregierung kann dann mit Stolz verkünden, wie erfolgreich sie doch sind.

Gilt aber nur für die Statistik, neben der Möglichkeit das diesen Stellenangebote mitgeteilt werden, auf welche sie sich bewerben müssen, besteht weiterhin die Verpflichtung zur Jobsuche. Ansonsten wenn der TE selber fit ist, hindert ihn was daran während einer solchen Maßnahme anderen Teilnehmern zu helfen?
Gewisse Defizite auf anderer Ebene sind anscheinend vorhanden... Smilie
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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