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Verfasst am: 10.03.09, 15:02 Titel: zu geringen datentransfer durch verschuldung des providers?!
moin!
ANGENOMMEN:
A beauftragte vor etwa einem monat auf seinem handy bei seinem provider eine zusätzlich UMTS-datenflatrate...
A ist die geschwindigkeit aber schon seit beginn ein dorn im auge und gibt dies auch der hotline auch ziemlich direkt nach freischaltung so durch... nach 1-2 wochen meldet er sich abermals zu diesen problem, auch da führte dies zu keinem erfolg...
nun ist fast ein monat vergangen und A hat ziemlich die nase voll davon, 25 euro für eine datentransfer-flatrate zu berappeln, welche quasi nicht zu gebrauchen ist...
ein letztes mal versucht er bei der hotline darum zu bitten, mal etwas gegen diesen zustand zu tun...
plötzlich sagt der hotlinemitarbeiter: "huch, ich sehe gerade das der zugang zwar freigeschaltet ist, die übertragung durch UMTS aber nicht, weswegen sie derzeit die ganze zeit über GPRS surfen".
wer sich mit der technik auskennt, kennt auch die gravierenden geschwindigkeitsunterschiede...
stehe A nun zu, durch die entgangene leistung zumindest einen teil seiner gebühren wiederzubekommen?
Nach meinem gesunden Menschenverstand müsste die Differenz zwischen GPRS und UMTS gezahlt werden. Wenn es keinen "GPRS-Internet"-Tarif gibt (vermute ich mal), dann müsste einem eigentlich ein Großteil der Gebühr wieder zustehen.
Mich würde aber mal interessieren, ob man hier nicht sogar fristlos kündigen kann. Schliesslich wurde über 1 Monat hinweg die Leistung so gut wie nicht erbracht.
was der gesunde menschenverstand sagt und was das rechtssystem als recht empfindet, sind aber nunmal leider 2 verschiedene dinge...
Das sehe ich nicht so. Im Gegensatz zum Verstand eines Menschen, der häufig die Lage nur aus seinem Blickwinkel und nach seinen Interessen beurteilt; versucht das Rechtssystem mit gesundem Menschenverstand eine Güterabwegung vorzunehmen und die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Verfasst am: 12.03.09, 13:34 Titel: Re: zu geringen datentransfer durch verschuldung des provide
mymomo hat folgendes geschrieben::
A beauftragte vor etwa einem monat auf seinem handy bei seinem provider eine zusätzlich UMTS-datenflatrate... "huch, ich sehe gerade das der zugang zwar freigeschaltet ist, die übertragung durch UMTS aber nicht, weswegen sie derzeit die ganze zeit über GPRS surfen".
wer sich mit der technik auskennt, kennt auch die gravierenden geschwindigkeitsunterschiede...
Ja, aber wurde wirklich eine UMTS Flatrate gebucht oder nur eine Flatrate.
Ich hab auch eine Flatrate und kann mit HSDPA (entspricht 7000er Flatrate) surfen WENN VERFÜGBAR" aber nicht garantiert.
Sonst Rückfall auf UMTS und irgendwo im Bayrischen Hinterwald auch auf GPRS.
Also der Anbieter hat schuldhaft nur GPRS feigeschaltet statt UMTS. Dann könnten man für diesen Monat den Unterschied zwischen GPRS und UMTS Flatrate zurückverlangen.
3 Fragen:
kann man das Versehen des Providers nachweisen?
wurde UMTS Geschwindigkeit garantiert? ( das berühmte "bis zu 16000" DSL)
Was ist der Kostenunterschied zwischen GPRS-Flat und UMTS-Flat (falls sowas übrhaupt angeboten wird)?
1. ja, kann man... der provider selbst sollte sehen, das erst später das umts freigeschaltet wurde... zudem hat in diesem fall person A vielleicht ja sogar eine sms erhalten, in der es um die freischaltung von umts geht... auch könnten ja hier zeugen sein, die sich schon zuvor wunderten, warum das handy nicht das berühmte "3g" anzeigte...
2. natürlich wurde keine umts-geschwindigkeit garantiert... doch wird es meiner meinung nach dem provider nicht erlaubt sein zb eine 16000er leitung anzubieten, diese dann sogar tatsächlich liefern zu können, dem kunden aber aus eigenen stücken nur 3000 zu geben...
ich nehme mal ganz dicke an, wenn der provider in der lage ist etwas liefern zu können was auch bestandteil des vertrags ist, dann muss dieser das auch machen, oder?
und wie man ja hier im beispiel sieht, ist eine umts-geschwindigkeit ohne weiteres möglich gewesen...
3. da gibt es keinen kostenunterschied, da alles als "umts-datenflat" angeboten wird... inbegriffen sind dann schlechtere (oder sogar gar keine) gprs geschwindigkeiten, aber eben auch mögliche hsdap-verbindungen...
1. ja, kann man... der provider selbst sollte sehen, ....
Die Frage war: können SIE die Nichtfreischaltung beweisen.?
Dass auf dem Handy nicht das "3G" angezeigt wurde, könnte auch in schlechten Empfangsbedingungen, falscher Konfiguration o.ä begründet sein.
Und selbst wenn ..
mymomo hat folgendes geschrieben::
2. natürlich wurde keine umts-geschwindigkeit garantiert...
Ah ja, und was wollen sie dann "einklagen"?
mymomo hat folgendes geschrieben::
doch wird es meiner meinung nach dem provider nicht erlaubt sein zb eine 16000er leitung anzubieten, diese dann sogar tatsächlich liefern zu können, dem kunden aber aus eigenen stücken nur 3000 zu geben...
Bei den "bis zu xxxDSL" Angeboten gängige Praxis. Die aktuellen Computerzeitschriften sind voll von solchen Artikeln und Messungen.
mymomo hat folgendes geschrieben::
..was auch bestandteil des vertrags ist
Genau DAS wäre festzustellen, ob diese Garantie auf UMTS Geschwindigkeit garantiert wird
mymomo hat folgendes geschrieben::
3. da gibt es keinen kostenunterschied, da alles als "umts-datenflat" angeboten wird... inbegriffen sind dann schlechtere (oder sogar gar keine) gprs geschwindigkeiten, aber eben auch mögliche hsdap-verbindungen...
Na gut, dann steht einem für diesen Monat der Unterschied von 0 Euro zu?
wie gesagt, es wurde in diesem beispiel ja eine SMS an A geschickt, das UMTS ab jetzt freigeschaltet ist - einen monat später...
ein "bis zu - angebot" ist aber was anderes... hier wurde (wie oben gesagt nachweislich) durch den provider ein fehler begannen, welcher dazu führte, das statt umts (oder gar hsdap) nur gprs erreicht werden konnte...
nein, keine 0 euro... denn schließlich wurde die leistung ja nicht vollständig erfüllt...
es kann ja auch nicht sein, das zb jemand ein datenvolumen von "unbegrenzt" beantragt, aber vom provider nur die viel günstigere 1gb freigeschaltet wird... und nur weil der kunde zufällig auch gar nicht über die 1gb kommt, ist kein direkter schaden entstanden und alles ist toll?
mhhh - doofes beispiel, aber geht in die richtige richtung^^
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