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... schon komisch ist: wenn er, wie er sagt, anwaltlich vertreten wurde, fragt sich, warum er (direkt) post vom AG bekommt - und woher der anwalt das dann wissen soll ...
Stimmt.
Ebenfalls komisch ist, daß angeblich bereits 13 Tage nach Zustellung des Urteils der KfB dagewesen sein soll. Wenn man sich den normalen Ablauf des Kostenfestsetzungsverfahrens vergegenwärtigt, sind 13 Tage illusorisch. Da der Kläger verloren hat, kann es sich auch nicht um ein 105er Verfahren gehandelt haben.
Möglicherweise handelt es sich auch nur um den Kostenfestsetzungsantrag (das würde auch zu den 13 Tagen passen). Dann aber wäre die Vorpfändung nicht rechtens, da hierfür zumindest der Titel da sein muß (ist aber ein beliebter Fehler und wird aus Unkenntnis immer wieder gerne gemacht.....). _________________ Karma statt Punkte!
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