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mal angenommen, es wurde vor einiger Zeit in einem Siedlungsgebiet (mitten in einer Kurve) eine Bushaltestelle bestimmt.
Der bisherige Maschenzaun des Hausbesitzers wurde von den auf den Bus wartenden Kindern demoliert. Hausbesitzer hat daraufhin Holzzaun montiert und mittlerweile die einbetonierten Stützen einiger Zaunfelder auch schon erneuern müssen.
Die "spielenden" Kinder schubsen sich gegenseitig gegen den Zaun, bis alles wackelt, dazu haben sie auch jeden Tag lange genug Zeit, da sie meist schon 1/2 Stunde vor Busabfahrt dort stehen.
Jetzt mal grundsätzliche Fragen:
Muss der Hausbesitzer die dauernden Reparaturen immer selbst bezahlen, da er ja nie genau sagen kann, welches der Kinder der Verursacher ist.
Ebenso ist beträchtlicher "Mist" (Tempos, Flaschen, Papier div. Nachsachen etc.) im Garten des Hausbesitzers zu finden.
Da die Bushaltestelle im Bebauungsplan nicht vorgesehen war, der Hausbesitzer erst mit dem "Bustaferl" vor vollendete Tatsachen gestellt wurde, bin ich eigentlich auch der Meinung, dass das Haus "an Wert" verloren hat bei einem vévtl. Verkauf.
Wie ist Eure Meinung zu dem Fall bzw. wie könnte man das lösen?
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