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recht.de :: Thema anzeigen - Nachträglich von Polizei nach VU angezeigt werden?
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Nachträglich von Polizei nach VU angezeigt werden?

 
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Kaalem
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Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:30    Titel: Nachträglich von Polizei nach VU angezeigt werden? Antworten mit Zitat

Hi

Foldenger Sachverhalt liegt vor.
A hat mit seinem PKW folgenden Unfall verursacht:
A hat auf einer Landstraße mit 50 Km/h einen LKW überholt und bemerkte bei der Hälfte des Überholvorgangs, das der LKW links abbiegt bzw. der LKW links blinkt. Der PKW von A streifte nun den linken Vorderreifen des LKW. Am LKW entstand keinerlei Sachschaden, jedoch wurde die Karroserie des PKW von A schwer beschädigt. Von drei Zeugen wurde bestätigt, das der LKW schon VOR dem Überholvorgang des A geblinkt hat.
Es kam zu keinerlei Personenschaden und A gab seine Schuld auf der Stelle zu und bestätigte dies dem LKW Fahrer B schriftlich. Deshalb wurde die Polizei nicht gerufen.
A befindet sich noch in der Probezeit und stand zu dem Unfallzeitpunkt unter keinem Alkohol - oder Drogeneinfluss.
Kann A von der Polizei, die auf den Sachschaden an seinem PKW in einer Polizeikontrolle aufmerksam geworden ist, wegen dieses Unfall nun nachträglich angezeigt werden?
Mit welchem rechtlichen Folgen müsste A, falls es zur Anzeige kommt und er angezeigt werden kann, rechnen?

Wie ist die Rechtslage?

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Casimir
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.10.2005
Beiträge: 569

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Können ja, werden eher nicht. Dann müsste A sich das schon hart erarbeitet haben, dass sich die Beamten dieser Mehrarbeit aussetzten...

Falsches Überholen mit Unfall waren früher 75 Euro und drei Punkte. Inwiefern das jetzt zum 01.02. angehoben wurde, kann ich gerade nicht sagen.
_________________
Alles wird gut.
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