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Internet&Telefon&Fernsehvertrag und Sonderkündigungs

 
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Rocnar
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 15:23    Titel: Internet&Telefon&Fernsehvertrag und Sonderkündigungs Antworten mit Zitat

Guten Tag

Ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich. Sollte dies nicht der Fall sein bitte ich darum den Beitrag zu verschieben.
Nun zu meinem Problem.

Ich habe vor ca. einem halben Jahr bei einem Deutschlandweit bekannten Kabelbetreiber einen Telefon/Fernseh/Interntanschluß bestellt. Dieser wurde auch eingerichtet. Nach ca. 2 Wochen kam es zu Problemen in dem Haus wo ich wohne. Immer wenn ich das Internet nutzte hatten alle anderen Mietparteien schlechten Fernsehempfang.
Nach einigem hin und her kamen innerhalb 2 Wochen 3-4 Technikergruppen an um den Fehler zu beheben. Der letzte Techniker konnte das Problem zu aller Zufriedenheit lösen. Inzwischen ist es Ende November bis Anfang Dezember.
Ende Januar bekam ich eine Januarrechnung mit Installations- und Technikerkosten in höhe von 300€.
Am 2. Februar meldete ich den Rechnungsfehler per Hotline. Der Teamleiter wollte mich zurückrufen was nicht passiert ist.
Mitte Februar bekam ich eine Mahnung. Wieder rief ich bei der Hotline an und bot eine Teilzahlung der Rechnung an. Des Weiteren habe ich nach Konsequenzen bei Nichtbezahlung gefragt. Mir wurde am Telefon geraten die Mahnung zu ignorieren da der Fall schon seit 14 Tagen in Klärung sei und somit das Problem bald behoben sein sollte. Konsequenzen hätte ich keine zu befürchten. Ein Eintrag dazu würde im System vorgenommen werden. Der Teamleiter wollte mich noch zurückrufen was nicht passiert ist.
Ende Februar wurde mir dann das Telefon abgestellt und das Internet auf 10kb/s gedrosselt (Modem läßt grüßen)
Wieder rief ich bei der Hotline an und wurde an die Mahnstelle weiter verwiesen. Auch hier konnte mir nicht geholfen werden. Mir wurde der Rat gegeben mich schriftlich an die Beschwerdestelle zu wenden. Dies habe ich mit einer Fristsetzung und Einschreiben mit Rückschein getan.
Eine Freischaltung meines Anschlusses ist im Übrigen nicht möglich sondern geschieht automatisch nach Geldeingang.
Inzwischen habe ich aus Interesse noch einmal bei der Hotline angerufen. Nun wurde mir gesagt das die Rechnung eigentlich das Fernsehen des Hauses betrifft und somit die Hausverwaltung zuständig ist. Ich sollte die Rechnung ausdrucken der Hausverwaltung vorlegen damit diese mir den Fehlbetrag überweise und ich somit die Gesamtrechnung überweisen könne (hahaha sehr witzig aber weiter im Text)
Leider ist der Betrag aber nicht auf meine Fernsehrechnung aufgeführt sondern auf meiner Telefon- und Internetrechnung. D.h. auf der falschen Rechnung!!!
Des Weiteren ist ja nachweislich die Installation des Internetanschlusses in meiner Wohnung für die Störung des Fernsehens verwantworltich.
Ob eine Umschreibung der Rechnung auf die Fernsehrechnung möglich ist konnte mir nicht beantwortet werden.

Nun zu meinen Fragen.
WAS SOLL ICH TUN?? (Tschuldigung)

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht da die Firma einen Fehler gemacht hat und mir somit das Versprochene Produkt (Telefon&Internet) ja nicht liefern kann?
Wenn ich einen Anwalt nehme wie sieht es mit den anfallenden Kosten aus?
Für Tipps Tricks und jede Hilfe wäre ich euch sehr Dankbar.
Sollte das vor Gericht gehen (empfehlt ihr mir das ?) wie sieht hier die Rechtslage aus?

Gruß Dennis

EDIT:
Kann ich mir entstandene Kosten durch die Hotline oder Briefverkehr einfordern?
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 18:35    Titel: Re: Internet&Telefon&Fernsehvertrag und Sonderkündig Antworten mit Zitat

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Ich habe vor ca. einem halben Jahr bei einem Deutschlandweit bekannten Kabelbetreiber einen Telefon/Fernseh/Interntanschluß bestellt. Dieser wurde auch eingerichtet. Nach ca. 2 Wochen kam es zu Problemen in dem Haus wo ich wohne. Immer wenn ich das Internet nutzte hatten alle anderen Mietparteien schlechten Fernsehempfang.

Grundsätzlich: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Dass man dann evtl zivilrechtliche Ansprüche gegen andere hat - ist ne andere Baustelle und das muss man selbst und völlig unabhängig einfordern / einklagen.

Wer hat denn die Techniker bestellt? SIE hatten doch keine Probleme, wieso sollten SIE also die Techniker bestellen?

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Ende Januar bekam ich eine Januarrechnung mit Installations- und Technikerkosten in höhe von 300€.
Ja, ok, für WAS? Installation und Monatsgebühr werden sie wohl zahlen müssen, aber die Fehlersuche? (wenn sie sie nicht in Auftrag gegeben haben?)
Spätestens ab hier sollte man nicht mehr per EMail und Telefon agieren, sondern den guten alten Brief bemühen. Zur Not auch als Einschreiben.

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Mitte Februar bekam ich eine Mahnung. Wieder rief ich bei der Hotline an und bot eine Teilzahlung der Rechnung an.
Brief! schriftlich!
Ich versteh nicht, wie man in so rechtsrelevanten Fällen immernoch unverbindlich und nicht nachweislich per Telefon / Email agiert? Sind denn hier alle bekloppt?

Ausserdem: wieso Teilzahlung? akzeptieren sie die Rechnung, wollen bezahlen aber können nicht auf einen Schlag? Wieso erkennen sie die Rechnung (im Prinzip und auf Umweg) an?

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Dies habe ich mit einer Fristsetzung und Einschreiben mit Rückschein getan.
Endlich ... Smilie

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Eine Freischaltung meines Anschlusses ist im Übrigen nicht möglich sondern geschieht automatisch nach Geldeingang.
können schon, nur wollen nicht ..
Wenn man natürlich vorher schon die Zahlungspflicht indirekt anerkannt hat ..

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Inzwischen habe ich aus Interesse noch einmal bei der Hotline angerufen. Nun wurde mir gesagt das die Rechnung eigentlich das Fernsehen des Hauses betrifft und somit die Hausverwaltung zuständig ist. Ich sollte die Rechnung ausdrucken der Hausverwaltung vorlegen damit diese mir den Fehlbetrag überweise und ich somit die Gesamtrechnung überweisen könne (hahaha sehr witzig aber weiter im Text)
Leider ist der Betrag aber nicht auf meine Fernsehrechnung aufgeführt sondern auf meiner Telefon- und Internetrechnung. D.h. auf der falschen Rechnung!!!

Es wird immer abenteuerlicher. Ab hier vermute ich, dass sie etwas falsch verstanden haben oder es hier falsch wiedergeben. Sorry.

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Des Weiteren ist ja nachweislich die Installation des Internetanschlusses in meiner Wohnung für die Störung des Fernsehens verwantworltich.
Ja und? Wenn die Firma nicht in der Lage ist, ne saubere Installation durchzuführen - was interessiert mich das? (bzw den Kunden) Oder haben sie dran rumgefummelt oder was verbotenes in die Dose eingestöpselt?
Die vereinbarten Installationskosten sowie die monatliche Rechnung bezahlt - und gut is.

hws
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Rocnar
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hihio

Also ich versuche nun etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen. Wir haben etwas an einander vorbeigeschrieben. Ich habe mich etwas unverständlich ausgedrückt.

Zitat:

Grundsätzlich: wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.
Dass man dann evtl zivilrechtliche Ansprüche gegen andere hat - ist ne andere Baustelle und das muss man selbst und völlig unabhängig einfordern / einklagen.

Wer hat denn die Techniker bestellt? SIE hatten doch keine Probleme, wieso sollten SIE also die Techniker bestellen?


Klar habe ich das Produkt bestellt. Allerdings mit einer kostenlosen Einrichtung. Des Weiteren hat eine Nachbarin bei der Hotline den Fehler gemeldet. Ich habe mich dann netterweise auch noch bei dem Betreiber gemeldet um den Fehler genauer zu erläutern.

Zitat:
Ja, ok, für WAS? Installation und Monatsgebühr werden sie wohl zahlen müssen, aber die Fehlersuche? (wenn sie sie nicht in Auftrag gegeben haben?)
Spätestens ab hier sollte man nicht mehr per EMail und Telefon agieren, sondern den guten alten Brief bemühen. Zur Not auch als Einschreiben.


Installation war kostenlos. Ichhab nicht vor für die Reperatur der verpfuschten Installation aufkommen.
Noch habe ich einfach nicht gewusst was für ein Rattenschwanz noch nachkommt.

Zitat:
Brief! schriftlich!
Ich versteh nicht, wie man in so rechtsrelevanten Fällen immernoch unverbindlich und nicht nachweislich per Telefon / Email agiert? Sind denn hier alle bekloppt?

Ausserdem: wieso Teilzahlung? akzeptieren sie die Rechnung, wollen bezahlen aber können nicht auf einen Schlag? Wieso erkennen sie die Rechnung (im Prinzip und auf Umweg) an?


Die Rechnung bestand aus den erwarteten Kosten + die Handwerkerrechnung (Reperatur). Ich habe die Zahlung der erwarteten Kosten (Grundgebühr, Telefonkosten etc.) angeboten. Die Handwerkerrechnung habe und werde ich nicht bezahlen da ich wie oben erwähnt keine Einrichtungsgebühr zahlen muss und für eine verpfuschte Einrichtung und deren Reperatur auch nicht aufkommen werde.


Zitat:
können schon, nur wollen nicht ..
Wenn man natürlich vorher schon die Zahlungspflicht indirekt anerkannt hat ..


Ich habe die Rechnung nicht annerkant da ich nur den Teil der Rechnung zahlen wollte der auch korrekt war.


Zitat:
Es wird immer abenteuerlicher. Ab hier vermute ich, dass sie etwas falsch verstanden haben oder es hier falsch wiedergeben. Sorry.


!!!Leider wirklich so!!! Ich konnte es auch nicht glauben. Das ist KEIN scherz!!!

Zitat:
Ja und? Wenn die Firma nicht in der Lage ist, ne saubere Installation durchzuführen - was interessiert mich das? (bzw den Kunden) Oder haben sie dran rumgefummelt oder was verbotenes in die Dose eingestöpselt?
Die vereinbarten Installationskosten sowie die monatliche Rechnung bezahlt - und gut is.


Nein es wurde nicht daran rumgefummelt und richtig was interessiert mich das. Allerdings sitze ich nun ohne Internet (10kb/s) und Telefon da. Und ab hier interessiert es mich sehr wohl Winken

Sollte es Unklarheiten geben einfach fragen. So ich denke jetzt ist alles ein wenig besser verständlich

Gruß Dennis
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rocnar hat folgendes geschrieben::
hws hat folgendes geschrieben::
Wer hat denn die Techniker bestellt?

Klar habe ich das Produkt bestellt.
Logisch, doch wer hat den "Entstörtrupp" bestellt? SIE hatten doch keine Probleme?

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Des Weiteren hat eine Nachbarin bei der Hotline den Fehler gemeldet. Ich habe mich dann netterweise auch noch bei dem Betreiber gemeldet um den Fehler genauer zu erläutern.
Und haben sie dabei gesagt, es möge doch mal nen Techniker rauskommen und die Störungen beheben?

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Ichhab nicht vor für die Reperatur der verpfuschten Installation aufkommen.
Noch habe ich einfach nicht gewusst was für ein Rattenschwanz noch nachkommt.
Das kann ihnen auch herzlich egal sein. Produkt bestellt, geliefert und installiert bekommen, Monatsgebühr und Installation bezahlt (bzw Installation mit 0,00 Euro bezahlt, da kostenlos) Wenn jetzt die Nachbarin Probleme mit dem Fernsehempfang hat (zufällig derselbe Kabelbetreiber), was interessiert sie das?

Ab jetzt sollte man alles nur noch beweisbar schriftlich machen - und bei der verworrenen Situation ankündigen, einen Anwalt einzuschalten, wenn mehr als die erwarteten/angebotenen Kosten in Rechnung gestellt werden und der Internetzugang nicht kurzfristig bereitgestellt wird.

Und diesen dann auch tatsächlich einschalten.

Drohungen mit einem Mittel, dass man dann doch nicht einsetzen will / kann, bewirkt üblicherweise das Gegenteil des Beabsichtigten.

hws
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Rocnar
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Anmeldungsdatum: 12.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rocnar hat folgendes geschrieben::
hws hat folgendes geschrieben::
Wer hat denn die Techniker bestellt?

Klar habe ich das Produkt bestellt.
Logisch, doch wer hat den "Entstörtrupp" bestellt? SIE hatten doch keine Probleme?

Rocnar hat folgendes geschrieben::
Des Weiteren hat eine Nachbarin bei der Hotline den Fehler gemeldet. Ich habe mich dann netterweise auch noch bei dem Betreiber gemeldet um den Fehler genauer zu erläutern.
Und haben sie dabei gesagt, es möge doch mal nen Techniker rauskommen und die Störungen beheben?


Laut System des Anbieters ist eine Nachbarin als Störungsmelderin verzeichnet.
Alle Rechnungen bis dahin wurden ordnungsgemäß von mir gezahlt.

Ok danke erstmal.
Die Samthandschuhe sind weggeworfen und ab jetzt erfolgt alles schriftlich in Zusammenarbeit mit einem Anwalt.

Gruß Dennis
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