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Verfasst am: 09.03.09, 11:27 Titel: Elternzeit - Partnermonate, ALG II und BAB
Hallo, folgender Sachverhalt:
Mutter befindet sich bis einschließlich Juni 2009 in Ausbildung und erhält Berufsausbildungsbeihilfe, der Vater ist vollzeitbeschäftigt. Entbindungstermin ist der 15. April 2009. Besteht für die Zeit nach der Mutterschutzfrist (8 Wochen nach Geburt, also ab Mitte bis Ende Juni) weiterhin Anspruch auf BAB? Der Rechtsgrund für die Zahlung des BAB bleibt ja erhalten (Mutter befindet sich weiterhin bis Juni in Ausbildung).
Der Vater möchte ab 15.04.09 seine zwei Monate Elternzeit nehmen, dafür erhält er ja nur 67% seines Gehaltes. Dieses "abgespeckte" Gehalt, das Ausbildungsgeld und das BAB reichen zum Leben jedoch nicht aus. Besteht - rein theoretisch - die Möglichkeit, ergänzendes ALG II zu beantragen?
Am Juli 2009 hätte die Mutter dann Anspruch auf ALG I. Wie bemisst sich dieses? Nach der bisherigen Ausbildungsvergütung oder nach dem, was die Mutter - hätte sie in ihrem erlernten Beruf gearbeitet - verdient hätte? Fiktive Zahlen: Ausbildungsgehalt 410 €, "richtiges" Gehalt wäre im Durchschnitt 1.200 € (brutto). Welche Bemessungsgrundlage wird dabei herangezogen?
Verfasst am: 13.03.09, 10:50 Titel: Re: Elternzeit - Partnermonate, ALG II und BAB
KlausInge hat folgendes geschrieben::
...
Der Vater möchte ab 15.04.09 seine zwei Monate Elternzeit nehmen, dafür erhält er ja nur 67% seines Gehaltes. Dieses "abgespeckte" Gehalt, das Ausbildungsgeld und das BAB reichen zum Leben jedoch nicht aus. Besteht - rein theoretisch - die Möglichkeit, ergänzendes ALG II zu beantragen?...
Klar kann man das ergänzend beantragen. Wohngeld z.B. auch.
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