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Testament: muss man beim Notar das tasächliche Vermögen ang

 
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Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:39    Titel: Testament: muss man beim Notar das tasächliche Vermögen ang Antworten mit Zitat

Meine Frage:
jemand möchte nicht dass z.B. seine Tochter irgendetwas nach seinem Ableben von seinem Nachlass erbt sondern er will ein Berliner Testament beim Notar aufsetzen sodass zunächst seine Ehefrau bis zu deren Ableben alles bekommt, muss der Vermächtnislasser beim Notar den tatsächlichen Wert des Nachlasses angeben (da unter anderem eine Immobilie mit vererbt wird) oder kann er einen Nachlass von 20,000.-€ angeben um die Notarkosten klein zu halten, oder gibt es dann bei einer eventuellen Erbschaft für die Ehefrau Probleme?

Kann die von der Erbschaft ausgeschlossene Tochter trotzdem ihrer Mutter gegenüber Pflichtteile stellen?

Gruß Altstar.
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Notaranwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Sie sind verpflichtet den wahren Wert für die Gebührenberechnung anzugeben. Aber ich muss zugeben, ich finde die Frage ganz schön dreist. Geschockt
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo


Zitat:
Kann die von der Erbschaft ausgeschlossene Tochter trotzdem ihrer Mutter gegenüber Pflichtteile stellen?

sicher kann sie das

was soll denn diese Frage Sehr böse

Gruß roni
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Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 11.03.09, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

Tja wenn die Tochter nach dem Ableben des Vaters Pflichtteilansprüche stellen kann dann ist ja ein "BERLINER TESTAMNT" unnötig.
Es heisst doch im Berliner Testament dass die Kinder der Eheleute erst in den Genuss einer Erbschaft kommen wenn beide Elternteile verstorben sind, oder?

Hier bekommt man manchmal schon komische Antworten.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Auf komische Frage wie man den Notar betrügen kann bekommt man halt komische Antworten.

Ansonsten kann man in D "praktisch" keinen "enterben" in dem Sinne dass er gar nichts bekommt. Der Pflichtteilsanspruch bleibt (fast) immer

MfG
Matthias
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

es kann bei einem Berliner Testament passieren, dass Kinder überhaupt nicht in den Genuss der Erbschaft kommen, sondern nur zwei mal einen Pflichtteil einfordern Ausrufezeichen

Gruß roni
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Altstar hat folgendes geschrieben::
Tja wenn die Tochter nach dem Ableben des Vaters Pflichtteilansprüche stellen kann dann ist ja ein "BERLINER TESTAMNT" unnötig.
Es heisst doch im Berliner Testament dass die Kinder der Eheleute erst in den Genuss einer Erbschaft kommen wenn beide Elternteile verstorben sind, oder?

Hier bekommt man manchmal schon komische Antworten.


Meist sind komische Antworten nur das Echo einer noch viel "komischeren" Frage. Oft gefolgt von noch viel viel "komischerem" Verhalten des Fragestellers.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Franz Königs
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Informationen zum Berliner Testament kann man hier nachlesen.
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Tja wenn die Tochter nach dem Ableben des Vaters Pflichtteilansprüche stellen kann dann ist ja ein "BERLINER TESTAMNT" unnötig.
Es heisst doch im Berliner Testament dass die Kinder der Eheleute erst in den Genuss einer Erbschaft kommen wenn beide Elternteile verstorben sind, oder?

Man sollte halt den Unterschied zwischen "Erbe" und "Pflichtteil" kennen!
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Altstar
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Königs hat folgendes geschrieben::
Informationen zum Berliner Testament kann man hier nachlesen.


Na also geht doch, Danke an Franz Königs!

Das was ich gesucht hatte steht hier Klipp und Klar:

3. Um zu sichern, dass der überlebende Ehegatte in der Verfügung über den Nachlass nicht beschränkt ist und somit frei darüber verfügen kann, wird das Testament in der Regel um eine Pflichtteilsverwirkungsklausel oder eine sog. Jastrowsche Klausel ergänzt. Den Zweck, dem überlebenden Ehegatten die Verfügungsmacht über das gesamte Vermögen des Vorversterbenden zu verschaffen, können die Pflichtteilsberechtigten, also vor allem die Kinder, sonst nämlich vereiteln, indem sie beim Tod des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil verlangen.

Um dies zu verhindern, kann für diesen Fall testamentarisch verfügt werden, dass dann auch die Einsetzung als Erbe des Nachversterbenden unwirksam sein soll, so dass der seinen Pflichtteil verlangende Erbe auch bei dessen Tod nur den Pflichtteil erhält (= Verwirkungsklausel).

Gruß Altstar.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Altstar hat folgendes geschrieben::
..Um dies zu verhindern, kann für diesen Fall testamentarisch verfügt werden, dass dann auch die Einsetzung als Erbe des Nachversterbenden unwirksam sein soll, so dass der seinen Pflichtteil verlangende Erbe auch bei dessen Tod nur den Pflichtteil erhält (= Verwirkungsklausel).
Genau DAS wurde doch bereits diskutiert ?!
Theroretische Diskussion:
Mutter und Vater machen Berliner Testament. 2 Kinder vorhanden.
Mutter stirbt.

Kind 1 verlangt sein Pflichtteil erstmal nicht, hofft auf das spätere Erbe vom Vater.

Kind 2 fordert Pflichtteil - und kriegt ihn. Ist aber vom weiteren Erbfall ausgeschlossen - allerdings der zweite Pflichtteil steht ihm weiterhin zu (wenn der Vater auch stirbt, so denn dann noch was zu vererben ist).

Leider ist Vater Trinker / kommt ins Pfelgeheim / oder wasauchimmer. Jedenfalls ist bei seinem Tod nix mehr übrig.

Bilanz:
Kind 1 hat gar nix.
Kind 2 hat wenigstens den Pflichtteil aus dem 1. Erbfall.

Sinn des Berliner Testaments: Die Erben sollen davon abgehalten werden, ihren Pflichtteil zu fordern, sodass sie als "Strafe" beim Tode des Überlebenden Elternteils dann nur noch halb soviel "Erbe" bekommen. (Pflichtteil ist 50% von dem, was man als gesetzlicher Erbe erhalten würde)
Ob sie trotz der "Strafe" den Pflichtteil einfordern, bleibt ihnen überlassen. Und manchmal kann sich's sogar auszahlen. (siehe Beisiel oben)
Wie's mit dem Familienfreiden dann bestellt ist - ist wieder ne andere Sache.

hws
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Roni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Altstar

hast du das nicht gelesen :


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1000425#1000425

das ist doch verständlich ?
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
das ist doch verständlich ?
Für Altstar möglicherweise nicht. Vielleicht denkt er, Verzicht aufs Erbe heisst Verzicht auf alle Ansprüche. Möglicherweise kennt er den Untershied zwischen Erbe und Pflichtteil nicht. So hört es sich bei ihm anscheinend an.
Deshalb meine etwas ausführlichere volkstümliche Erklärung.

Nicht alle Forumsteilnehmer sind Juristen. Lachen

hws
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Roni
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 10:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Deshalb meine etwas ausführlichere volkstümliche Erklärung


klar aber wahr und für jenden nun doch veerständlich Lachen
so solls sein.

Gruß roni
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