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Insolvenz - Geldmittel nicht angegeben?

 
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 12.03.09, 14:36    Titel: Insolvenz - Geldmittel nicht angegeben? Antworten mit Zitat

B befindet sich in der Insolvenz. Da er nicht auf ein Auto verzichten möchte, bittet er den K ein Auto auf den Namen des K zu leasen. Der K solle es dem B dann anschließend gegen Erstattung der Leasinggebühren und einem zusätzlichen Obolus "vermieten".

Damit entzieht B ja Geld der Insolvenzmasse , indem er Geldmittel, für das Auto ausgibt.

Inwieweit macht sich B damit strafbar?
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eidechse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dass hier Geldmittel der Insolvenzmasse entzogen werden, sehe ich nicht. Ein Leasingfahrzeug stellt ja keine Insolvenzmasse dar, weil der Leasinggeber ja Eigentümer ist.

Allein, dass B an K Zahlungen leistet, entzieht der Insolvenzmasse auch noch keine Geldmittel. Wenn B den K nämlich z.B. aus seinem unpfändbaren Arbeitseinkommen bezahlt, dann hat das nichts mit der Insolvenzmasse zu tun. Der B kann mit seinem unpfändbaren Einkommen im Prinzip machen was er will.

Einzig, wenn der Nutzungsvertrag zwischen B und K vor Insolvenzeröffnung abgeschlossen wurde, müsste B aufpassen. K wäre nämlich mit seinen Forderungen Insolvenzgläubiger und B darf nach Insolvenzeröffnung nicht mehr an Insolvenzgläuiber zahlen. Wenn jedoch alles nach Insolvenzeröffnung vereinbart wurde, gibt es kein Problem.
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Don_Diego
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 327
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

eidechse hat folgendes geschrieben::
Wenn B den K nämlich z.B. aus seinem unpfändbaren Arbeitseinkommen bezahlt, dann hat das nichts mit der Insolvenzmasse zu tun. Der B kann mit seinem unpfändbaren Einkommen im Prinzip machen was er will.


Genau richtig, mit seinem unpfändbaren Einkommen kann B tun, was er will.

Und aus etwas anderem kann er schließlich nicht zahlen, der pfändbare Betrag steht ihm schließlich nach Eröffnung nicht mehr zur Verfügung.
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