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Verfasst am: 13.03.09, 13:43 Titel: Schaden an der Tür durch Handwerker
Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Verbraucher A hat Probleme im Keller und bestellt den Handwerker zum Anschauen. Dieser will am folgenden Montag den Schaden beheben. Die Tür zum Keller soll einfach unverschlossen bleiben, damit die Arbeiten durch geführt werden können. Verbraucher A vergisst an dem Tag die Kellertür offen zu lassen. Am Abend stellt er fest, dass die Tür "herausgehebelt wurde" (ich hoffe, das ist der richtige Begriff), der Schaden behoben ist, jedoch die Tür nicht mehr richtig schließt. Außerdem ist die Bohrmaschine verschwunden.
Wie ist die Rechtslage? Darf sich der Handwerker einfach so Zugang zum Keller verschaffen? (Ist das nicht sogar Hausfriedensbruch?) Eigentlich hätte er doch nochmal einen zweiten Termin vereinbaren müssen... Wer muss jetzt für den Schaden an der Tür aufkommen? Die verschwundene Bohrmaschine wird man wahrscheinlich nicht mehr nachweisen können...
Die Hausverwaltung von Verbraucher A will sich gar nicht darum kümmern, es wäre das Problem vom Mieter. Kann Verbraucher A theoretisch wegen dem nicht benutzbaren Keller Mietminderung verlagen???
Ein paar &&& wären super, ich habe nichts konkret gefunden...
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.03.09, 14:21 Titel: Re: Schaden an der Tür durch Handwerker
Silke_Muc hat folgendes geschrieben::
Darf sich der Handwerker einfach so Zugang zum Keller verschaffen?
Nein.
Silke_Muc hat folgendes geschrieben::
Kann Verbraucher A theoretisch wegen dem nicht benutzbaren Keller Mietminderung verlagen?
Möglicherweise. Ob es eine Rolle spielt, daß der Handwerker hier "Erfüllungsgehilfe" des Mieters war, weiß ich nicht => Forum Mietrecht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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