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Verfasst am: 13.03.09, 13:37 Titel: Reitkurs gebucht und abgebrochen
A und B haben einen Kurs zum Reitbzeichen gebucht, der sich über eine Woche erstreckt und 3 Reitstunden am Tag beinhaltet, jedoch keine Unterkunft oder Verpflegung.
B bringt ihr eigenes Pferd mit und bucht dafür eine Box, für A soll ein Schulpferd bereitgestellt werden.
A und B erhalten eine Anmeldebestätigung, in der Anmeldung finden sich keine Klauseln bezüglich Rücktritt etc. Es steht dort, dass die Kursgebühr vor Beginn bar fällig ist.
A und B reiten eine Reitstunde am ersten Tag mit und stellen erhebliche Mängel in der haltung der Pferde, der bereitgestellten Box und im Unterricht fest. Für sie war ein erfolgreiches Absolvieren des Kurses (Endprüfung bestehen) nicht ersichtlich.
Sie informieren die Verantwortlichen und verlassen den Hof. Die Kursgebühr hatte noch niemand eingezogen und es hielt sie auch keiner auf, den Hof zu verlassen.
Einen Tag später kam eine Mail, dass A und B nicht davon entbunden wären, den Kurs zu bezahlen, ob sie teilgenommen hatten oder nicht. Ausserden behielt sich der Hof Schadensersatzansprüche vor.
Handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag? Müssen A und B zahlen?
Ich vermute hier eher einen Dienstvertrag .
Ich sehe hier auch keine Anzeichen dafür, das daß die Versprochene Dienstleistung vom Schuldner nicht erbracht wird. Im spontanen Verlassen des Reithofes durch die Gläubiger seh ich auch keine Kündigung des Vertrages.
Meiner Ansicht nach ist die Kursgebühr zu bezahlen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
der Kurs war angelegt auf einen kontinuierlichen Aufbau der reiterlichen Leistung bis zur Prüfung.
Der Unterricht dort war immens schlecht, es wurden die Kinder aufgefordert Pferde zu schlagen und zu misshandeln und die Zustände der Haltung waren tw. ein Fall für den Tierschutz.
A und B sind gegangen, weil sie das nicht nich untertsützen wollten.
Waren die, ihrer Ansicht nach mangelhaften, Gegebenheiten Bestandteil dieses Vertrages? Haben sie ihren Vertragspartner aufgefordert die Mängel zu beheben?
Williamsbirne hat folgendes geschrieben::
ein Fall für den Tierschutz
Sollte meiner Ansicht nach auch so behandelt werden. Den Vertrag nicht zu erfüllen, dürfte den Tieren recht wenig helfen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
A und B haben die Reitlehrer gefragt ob der Unterricht immer so abläuft und ob man dies ändern könne. Das wurde abgelehnt. Es gab keinen expliziten Vertrag, nur die Anmeldung samt Bestätigung. Da stand drin, dass im Falle der Stornierung die anzahlung einbehalten wird (hier nicht erfolgt) und man mit schadensersatzansprüchen rechnen muss, sofern das reservierte pferd nicht anderweitig gebucht wird. dabei lag ein formular zur reiserücktrittsversicherung. aber es war ja keine reise da keine übernachtung.
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