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Zu Unrecht verurteilt....

 
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Eshq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 19:01    Titel: Zu Unrecht verurteilt.... Antworten mit Zitat

Hallo,
im Philosophieunterricht beschäftigen wir uns momentan mit Sokrates, der zu Unrecht verurteilt wurde.Da hat sich bei mir die Frage gestellt, ob man fliehen darf, wenn man zu Unrecht verurteilt wurde.
Wie ist die Rechtslage?

Bitte um eine baldige Antwort

Eure Eshq Winken
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Beamtendumm
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.11.2008
Beiträge: 1
Wohnort: Gelsenkirchen

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Man darf immer fliehen, egal ob schuldig oder unschuldig.
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt denn hier "zu Unrecht verurteilt"??

Verführung der Jugend und Gottlosigkeit. Sind das Penuts? Winken
Fakt war wohl, er durfte und sollte sogar fliehen.
Allein seine eigene Ethik / Überzeugung gebat ihm, so zu handeln wie er geredet hatte. Er starb für seine Überzeugungen obwohl er die Wahl hatte.

Genauso wie Mut und Tollkühnheit zum Leichtsinn werden kann, kann Überzeugung und Rechthaberei schnell im Märtyrertum enden. Aus meiner Sicht neigen vor allem Männer zu verallgemeinerbaren Prinzipien und haben über Jahrtausende in allerlei heiligen Kriegen in Blut gebadet. Manchmal ist Nachgeben klüger - er hätte mal auf Xanthippe hören sollen. Es war in Athen sowieso schon die beste Zeit vorbei und Intrigen an der Tagesordnung.
_________________
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 12:17    Titel: Re: Zu Unrecht verurteilt.... Antworten mit Zitat

Eshq hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?

Ist das wirklich die Frage? Das interessiert doch die Philosophie nicht. Winken
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Eshq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 14:20    Titel: Frage nicht gut genug formuliert....:oops: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass meine Frage nicht richtig verstanden wurde. Im Philosophieunterricht, wie gesagt reden wir über Sokrates(Geschichte wohl jedem bekannt).
Nun hat sich mir und anderen Klassenkameraden die Frage gestellt, was mit einem passiert, wenn man vom Gefängnis flieht, aber zu Unrecht verurteilt wurde.
Sprich: Wird der Fall noch einmal aufgerollt, muss man eine höhere Strafe in Erwägung ziehen?

Darf man wenn man zu Unrecht verurteilt wurde, fliehen(ohne Konsequenzen)??
Bitte um eine baldige Antwort

Eure Eshq Winken
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Eshq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für ihr Interesse an meiner Frage Sehr glücklich
Konnte sie mir ihre Antwort bitte etwas erläutern, da ich den Kern der Aussage nicht recht verstehe?

Eure Eshq
Hoffentlich baldige Antwort Sehr glücklich
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Eshq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 15:33    Titel: Weitere Frage---- Antworten mit Zitat

Und kann ich echt aus dem Gefägnis einfach so heraus, wenn ich unschuldig bin, aber für schuldig gesprochen werde?

Eshq
Bitte um baldige Antwort
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keinen Straftatbestand (keinen 'Paragraphen' namens) "Flucht aus dem Gefängnis". Strafbar ist es allerdings, wenn der Flüchtige auf der Flucht andere Straftaten begeht wie z. B. Körperverletzung (etwa eines Gefängniswärters, der ihn aufhalten will) oder Sachbeschädigung (etwa die Zerstörung eines Fenstegitters). Und wenn der Flüchtige wieder gefasst wird, muss er natürlich den Rest seiner Strafe absitzen und kann damit rechnen, dass ihm etwaige Hafterleichterungen gestrichen werden.

Gruß,
moro
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Eshq
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.11.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 19:31    Titel: Danke :D Antworten mit Zitat

Ich möchte mich herzlich bei allen bedanken, die mir eine Antwort gegeben haben, denn ich hätte nicht gedacht, dass dieses so schnell erfolgt.

Vielen Dank und ich hoffe, dass ich beim nächsten Mal wieder auf eure Hilfe bauen kann Winken

Eure Eshq Cool
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sollte vielleicht doch noch ergänzen, dass sich meine obige Antwort auf das heute geltende deutsche Recht bezieht. Ich habe nicht überprüft, ob das in anderen Rechtsordnungen (in der Geschichte oder im Ausland) stets genauso gehandhabt wurde oder wird.

Gruß,
moro
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aristoteles karassavidis
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Nds.

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

ich lese das gerade hier
ich denke mal die antworten hätten etwas klarer ausfallen können, ich versuche es mal selbst...auch wenns jetzt spät ist:
ein mensch kann für seinen natürlichen freiheitsdrang nicht bestraft werden
alle wesen die engesperrt werden wollen fliehen,das ist vollkommen natürlich
wie will man jemanden fürs fliehen bestrafen?
somit gibt es keine grundlage dafür bzw. könnte jeder fliehende sich auf sein natürliches und instinktives verhalten berufen...
sicher ist der drang aus einem kerker zu entfliehen beim menschen größer als bei einem tier
und wie es oben schon steht, amn kann nicht für den flieh-akt selbst betsraft werden, sondern nur für "kollaterlaschäden", also wenn man sich gewaltsam die freiheit verschafft zbs. durch beschädigung an gegenständen oder angriff auf menschen
nur für diese dabei entstehenden taten/schäden kann man im falle des wieder-aufgriffs eine straferhöhung bekommen
ansonsten würde man nur weiter seine restzeit absitzen müssen Traurig
_________________
auf jedes schäfchen welches man ins trockene bringen will, lauert ein rudel hungernder wölfe
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Der Jimi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2007
Beiträge: 302

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::

ich denke mal die antworten hätten etwas klarer ausfallen können, (


Die bisherigen Antworten waren doch sehr klar.

Ihr Beitrag ist bedauerlicherweise aufgrund des Schriftbildes kaum zu entziffern.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

aristoteles karassavidis hat folgendes geschrieben::
ein mensch kann für seinen natürlichen freiheitsdrang nicht bestraft werden
alle wesen die engesperrt werden wollen fliehen,das ist vollkommen natürlich
wie will man jemanden fürs fliehen bestrafen?


Man kann für ganz viele "natürliche Dränge" bestraft werden, wenn die Umstände entsprechend sind - wildes Pinkeln, Vergewaltigung, Wutausbruch...

Im übrigen könnte ich mir vorstellen, daß eine Strafbarkeit der Flucht aus dem Gefängnis (die es in vielen Staaten gibt, soweit mir bekannt) noch nicht einmal besondere Schockwellen durch die Reihen der Juristen und der breiten Bevölkerung werfen dürfte.

Im Gegenteil könnte es sogar dem Rechtsempfinden der meisten Menschen entsprechen, daß jemand, der von einem rechtsstaatlichen Gericht verurteilt wurde, auch gefälligst seine Strafe zu akzeptieren und abzusitzen hat. Daß eine solche Strafbarkeit auch unschuldig Verurteilte treffen würde, ist per se noch kein Argument (denn das ist ja offenbar schon mit der Straftat passiert, deren der Verurteilte ursprünglich fehlerhaft schuldig gesprochen wurde).
Gerade vor dem Hintergrund der Abschreckung (und damit auch der Sicherung von Gefängnissen, Bürgern und Wachpersonal) könnte man so etwas durchaus moralisch befürworten (ich selbst bin diesbezüglich neutral, um das klarzustellen).

Ergo gibt es IMO keine verfassungsrechtlichen, moralischen oder "übergesetzlichen" Argumente gegen eine Strafbarkeit der Gefängnisflucht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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