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Überstundenregelung im Arbeitsvertrag

 
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pferdi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:38    Titel: Überstundenregelung im Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Liebe Forumsmitglieder,

seit mehr als sechs Monaten Jobsuche habe ich ein Angebot bekommen. Es handelt sich um die Position „Assistentin der Geschäftsführung“ bei einer mittelständischen Firma, die in Deutschland nur durch ein Vertriebsbüro vertreten ist.

Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag per Email bekommen. Was mir eigentlich Sorgen macht, ist der folgendermaßen formulierte Satz bzgl. der Überstundenregelung: „Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche, die Verpflichtung zu Überstunden gilt als vereinbart."

Das einzige, was wir bei den Vorstellungsgesprächen über Überstunden besprochen haben, ist folgendes: Der Geschäftsführer hat nur kurz erwähnt, dass es ab und zu solchen kommen würde?!

Um Klarheit bzgl. meiner Arbeitszeiten zu schaffen, sollte meiner Meinung nach, exakt im Vertrag eine klare Überstundenregelung stehen.

Meine Frage: Um mich vor ständig längeren Zeiten im Büro zu schätzen, was sollte genau im Vertrag stehen?

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!

Die Pferdi
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mailo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 313

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Währe es nicht wichtiger das die Vergütung der Überstunden gereglt ist?
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:47    Titel: Re: Überstundenregelung im Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

pferdi hat folgendes geschrieben::

Um Klarheit bzgl. meiner Arbeitszeiten zu schaffen, sollte meiner Meinung nach, exakt im Vertrag eine klare Überstundenregelung stehen. Um mich vor ständig längeren Zeiten im Büro zu schätzen, was sollte genau im Vertrag stehen?


Was willst du denn vereinbart haben?

- Maximal xy Überstunden pro Woche?
- Maximal xy Überstunden pro Monat?
- Tägliche Arbeitszeit bis maximal xy Uhr?

Je nachdem, was für dich wichtig ist, machst du einen entsprechenden Vorschlag für den Vertrag. Dieser wird dann mit ziemlicher Sicherheit vom AG abgelehnt mit dem Kommentar, dass man sich da nicht einschränken will und du kannst den Vertrag dann so wie er ist unterschreiben oder auch nicht.
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pferdi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="mailo"]Währe es nicht wichtiger das die Vergütung der Überstunden gereglt ist?[/quote]

Hallo,

blitzschnelle Rückmeldung:-) über die ich mich sehr freue!

Schon im Vorstellungsgespräch hat der Herr ausdrücklich gesagt, dass die Überstunden weder bezahlt noch abgefeiert werden…

Ist so etwas überhaupt normal? Und was sollte ich dagegen unternehmen?

Liebe Grüße
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

pferdi hat folgendes geschrieben::
Ist so etwas überhaupt normal? Und was sollte ich dagegen unternehmen?


Assistentin der Geschäftsleitung kann von einer besseren Sekretärin bis hin zur eigenverantwortlichen Führungskraft so ziemlich alles bedeuten.

Zumindest bei letzterem wäre eine solche Vereinbarung durchaus normal, dann allerdings auch mit einem dementsprechenden Gehalt versehen.

Inkognito
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Pauschalierte Abgeltungsklauseln, wonach Überstunden mit dem Grundgehalt als abgegolten gelten, können eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen, wenn sie nicht transparent und verständlich formuliert sind. Aus der Formulierung muss insbesondere klar hervorgehen, wie viele Überstunden mit dem Grundgehalt abgedeckt sein sollen; erfüllt die Klausel diese Kriterien nicht, ist sie mangels Bestimmbarkeit nach § 307 I S. 2 BGB unwirksam.

Hier nochmal eine Zusammstellung dazu:
http://www.ueberstundenpauschale.de/


Zuletzt bearbeitet von maconaut am 13.03.09, 16:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mailo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
Beiträge: 313

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Je nach entsprechender Entlohnung ist vieles Möglich.

Ich persönlich würde mit dem AG eine Begrenzung pro Monat versuchen auszuhandeln.

Ansonsten wird es schnell eine ausufernde Sache, die man hinterher nicht mehr in den Griff bekommt.

Bei entsprechender Vergütung sind aber auch gerne viele Stunden inbegriffen...

Dringende Nachverhandliungen sind erforderlich!
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pferdi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mir so vorgestellt, dass ich einen Vorschlag z.B mit einer "Begrenzung pro Monat " machen könnte! Meine Vergütung wird zuerst bei Bruttoeinkommen 2.900 € monatlich liegen...

Ich habe Recht darauf, nicht wahr?
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Der TE sollte seinen Wert für das Unternehmen realistisch einschätzen können, wenn er Forderungen bezgl. Änderungen des noch nicht unterschriebenen AV stellt.
Ansonsten vielleicht doch erstmal unterschreiben und sehen was kommt.
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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pferdi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Laut des Bundesarbeitsgerichts: "Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren im Arbeitsvertrag, dass das Gehalt die Gegenleistung für die festgelegte und nicht eine unbestimmte Arbeitszeit ist.", sollen eigentlich im Vertrag doch die zulässigen Überstunden stehen!

Ansonsten könnte ich den Vertrag unterschrieben und laut "der Vertragsregelung" jeden Tag Überstunden meistern?!

Ach jaaa
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:04    Titel: Re: Überstundenregelung im Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

pferdi hat folgendes geschrieben::
seit mehr als sechs Monaten Jobsuche habe ich ein Angebot bekommen ... „Assistentin der Geschäftsführung“ ..Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche, die Verpflichtung zu Überstunden gilt als vereinbart." ... dass die Überstunden weder bezahlt noch abgefeiert werden ...
Das ist doch schonmal keine schlechte Stelle. Und vermutlich wird auch keiner mit der Stechuhr dastehen, ob du nicht zufällig 5 Minuten zu früh gehst.

Die Arbeit muss halt getan werden, und wenn's um nen wichtigen eiligen Auftrag geht, dann sitzt man abends auch mal ne Stunde länger dran. Wollte man dann jede Überstunde aufschreiben und bezahlt kreigen oder abfeiern - das würde nicht funktionieren.

Rechne mit 20 Überstunden/Monat und wenn dir das nicht passt, such weiter oder kündige in der Probezeit..
Und selbst wenn du "das Recht hättest" - du kriegst den Arbeitsvertrag nicht und der AG wird vermutlich nicht verhandeln.
Hast du jemals ne verantwortliche Position gehabt, wo du auf die Sekunde den Bleistift fallen lassen konntest?

hws
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Niemand ist gezwungen unbegrenzt Überstunden zu schieben, nur weil eine max. monatl.
Grenze im Vertrag nicht ausgeschrieben ist. Im übrigen schützt eine "mit dem Gehalt sind
40 (20, 30) Überstunden abgegolten" Vereinbarung im Vertrag nicht davor das der AG weitere 60h abverlangt....
_________________
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pferdi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.03.2009
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 17:20    Titel: Re: Überstundenregelung im Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

:-) Um Klarheit zu schaffen - mir ist ganz bewusst, dass ich nicht erwarte, genau um Punkt 17:30 Feierabend zu machen!!! Wenn wichtige bzw. eilige Aufgaben zu erledigen sind, werde ich selbstverständlich dabei sein....ohne Zweifel

Ich bin nur besorgt, dass überhaupt keine Überstundenregelung im Vertrag vorgesehen ist...Die Aussage des Chefs, dass mehr Arbeit vorkommen würde, macht mich etwas unsicher.

Ich kann mit 20 Überstunden/Monat rechnen, aber genau das erwarte ich vom Chef!!! Und da ich mir nicht sicher bin, ob er auch so etwas rechnet, wäre es fair es zu regeln.....Oder?
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 23:03    Titel: Re: Überstundenregelung im Arbeitsvertrag Antworten mit Zitat

[quote="pferdida ich mir nicht sicher bin, ob er auch so etwas rechnet, wäre es fair es zu regeln.....Oder?[/quote]Wenn der Chef "zu unverschämt" wird, kann man ja kündigen.

hws
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 14.03.09, 06:46    Titel: Antworten mit Zitat

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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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