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Verfasst am: 22.01.09, 14:22 Titel: Ausbezahlung von Urlaubstagen nach Kündigung
Hallo zusammen!
Mir ist folgendes Problem bekannt:
Ein Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma wird zum 15.12.08 gekündigt, da der Kunde der Zeitarbeitsfirma vorgezogene Betriebsruhe ab 15.12.08 hat und der Auftrag auch noch nicht über den 31.12.08 hinaus verlängert wurde. (Letzter Tag der Beauftragung war der 15.12.08 wg. Betriebsruhe)
Der Mitarbeiter hatte während seiner Zeit beim Kunden einen Tariflohn sowie eine kundenspezifische Zulage erhalten, auch an Urlaubstagen.
Da der Mitarbeiter zum 15.12.08 noch einige Urlaubstage hatte (nur bei diesem einen Kunden gesammelt!), bekommt er diese ausbezahlt.
Ausgezahlt wird aber nur der Tariflohn ohne Zulage. Die Zeitarbeitsfirma beruft sich darauf dass die Zulage entfällt, sobald der Kundenauftrag nicht mehr da ist.
Wie ist die Rechtslage? Müsste nicht auch die Zulage ausbezahlt werden?
Nachtrag:
Die Zulage ist eine Außertarifliche Zahlung zusätzlich zum Tariflohn. Der Gesamtbetrag aus Tariflohn und Zulage wurde vom Kunden des Zeitarbeitsunternehmens vorgeschrieben. Das Zeitarbeitsunternehmen war verpflichtet diesen Gesamtbetrag für normale Arbeitszeit und Urlaubstage zu zahlen, die während dem Einsatz anfallen.
Im Arbeitsvertrag ist leider nichts zu diesem Thema vermerkt.
Zuletzt bearbeitet von Wullewaz am 22.01.09, 15:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
Regelungen im Vertrag (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag,...) gibt es nicht?
Das könnte z.B. davon abhängen, welche Zulage es ist und ob an einem regulär
genommenen Urlaubstag diese Zulage ebenfalls bezahlt wird/wurde. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 84 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.03.09, 11:25 Titel: na les mal
Bereits in 2003 wurde gegen [eine Firma] von einem Arbeitnehmer ein Prozess geführt.Darin ging es um die gleiche Frage ob beim Ausscheiden der Resturlaub nur nach dem tarifl.vereinbarten Lohn ODER diesem +den dauernd gezahlen Zulagen bezahlt werden muss.
[Die Firma] hat einen ´Tag vor dem Prozess eingelnkt die geforderten Beträge und sämtliche Gerichtskosten bezahlt.
Sicherlich eine sehr weise Entscheidung der Rechtsabteilung von der ansich sonst guten Firma
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