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Verfasst am: 13.03.09, 14:50 Titel: Gartenhütte beim Katasteramt eintragen lassen...
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Auf einem Grundstück steht seid über 25 Jahre eine Gartenhütte mit Spitzdach. Vor einigen Wochen wurden von der Ortschaft Luftaufnahmen zum Datenabgleich beim Katasteramt gemacht...dabei ist denen aufgefallen das die Hütte nicht erfasst ist. Vom Katasteramt (modern Amt für Bodenmanagment) kam eine Aufforderung das die Hütte vermessen und eingetragen wird und dadurch eine Gebühr fällig wird.
Da der Garten umgestaltet wird und die Hütte eventuell abgerissen bzw. umgebaut wird, wurde vom Amt Aufschub gewährt.
Leider kann oder mag dort niemand eindeutig beantworten ab wie viel qm oder ab welcher Größe solch eine Hütte Eintragungspflichtig ist.
Wer kann mir hier Info geben.
Wichtig die Hütte steht in Hessen! Hier scheint es von Bundesland zu Bundesland unterschiede zu geben.
In NRW ist alles über 10qm Grundfläche einmessungspflichtig.
In Hessen kann das anders sein.
Die Leute auf dem Amt müßen in jedem Fall sagen können, ab welcher Grundfläche die Einmessung erfolgen muß. Es gibt immer maßgebliche Vorschriften, die das regeln.
erstmal danke für die schnelle Antwort...in NRW ist halt alles einfacher wobei es ja auch da noch folgende Ausnahme gibt..."Ebenso unterliegen Gebäude von geringer Grundrissfläche (unter 10 m²) oder Bedeutung (z.B. Gartenhäuser in Kleingartenanlagen, Behelfsbauten, fliegende Bauten, überdachte Stellplätze) sowie Gebäude die vor 1972 erbaut wurden nicht der Einmessungspflicht"
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